Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 154

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Strafprozeßordnung eingeführt sowie das Strafgesetzbuch, das Mediengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Fernmeldegesetz und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (49 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem zur Bekämpfung organisierter Kriminalität besondere Ermittlungsmaßnahmen in die Strafprozeßordnung eingeführt sowie das Strafgesetzbuch, das Mediengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Fernmeldegesetz und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (49 der Beilagen) in der Fassung des dem Bericht des Justizausschusses (812 der Beilagen) angeschlossenen Gesetzentwurfes, wird wie folgt geändert:

In Artikel VI, der nach Streichung des Artikels V (alt) in der Fassung des Ausschußberichtes die Bezeichnung "Artikel V" (neu) enthält

1. wird in der Z 1 dem § 6 Abs. 3 SPG folgender Satz angefügt:

"Dies gilt nicht für Sondereinheiten, die am 1. Juli 1997 bereits bestanden haben."

2. lautet die Z 6 betreffend § 94 SPG:

"6. Im § 94 wird folgender Abs. 7 angefügt:

,(7) Die §§ 6 Abs. 3, 22 Abs. 1 Z 5, 54a, 62 Abs. 1 und 92 Z 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/xxxx treten mit 1. Jänner 1998 in Kraft.’"

*****

Meine Damen und Herren! Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

18.28

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Abänderungsantrag, den Herr Abgeordneter Leikam soeben verlesen hat, ist geschäftsordnungsmäßig unterstützt und wird in die Verhandlungen miteinbezogen.

Zu Wort gemeldet ist jetzt Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. – Bitte. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten.

18.28

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich gehöre zu denen, die die elektronischen Fahndungsmaßnahmen befürworten, obwohl ich natürlich auch zugeben muß, daß sie ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte sind. Aber ich bin deshalb dafür, weil ich wirklich nicht einsehe, daß der Rechtsstaat skrupellosen Kriminellen hilflos gegenübersteht und ihnen überhaupt keinen Widerstand leistet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen uns ohnehin damit abfinden, daß die Fahnder den Kriminellen immer um einige Schritte nachhinken. Ich meine, wir sollten diesen Abstand nicht noch weiter vergrößern, sondern der Exekutive alles an die Hand geben, was sie braucht, um Verbrechen zu bekämpfen. Ich glaube, daß dies unbedingt notwendig ist, auch in Anbetracht dessen, was die Experten bei dem Hearing gesagt haben.

Es wurde zum Beispiel von einigen Kollegen die Wirksamkeit, die Notwendigkeit der elektronischen Fahndungsmaßnahmen angezweifelt. Aber ich erinnere Sie: Der Chefermittler des FBI hat gesagt, daß der Lauschangriff eines der wichtigsten Mittel ist, um die organisierte Kriminalität zu bekämpfen und daß konventionelle Maßnahmen und Methoden in dem einen oder anderen Fall einfach nicht wirken, daß mit diesen konventionellen Maßnahmen keine Möglichkeit gegeben ist, um die organisierte Kriminalität aufzubrechen.


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