Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 37

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herausgerechnet habe. Wir, also der Außenminister und die Staatssekretärin, haben in dieser Zeit 400 Besuche absolviert, die Hälfte nach Österreich, die Hälfte ins Ausland. Es haben sich die Besuche hier in Österreich und die Besuche im Ausland ziemlich genau die Waage gehalten, die wiederum jeweils zur Hälfte von Außenminister und Staatssekretärin wahrgenommen wurden.

Ich möchte die Rolle der Staatssekretärin hier besonders hervorheben. Sie ist im Moment noch bei einem Termin, wird dann aber auch an der Debatte teilnehmen. Sie hat allein in den letzten zwei Jahren 13 lateinamerikanische Staaten besucht, zum Teil Länder, in denen seit 15 Jahren kein österreichisches Regierungsmitglied auf Besuch gewesen ist. Daraus können Sie ersehen, wie wichtig auch die Arbeitsteilung im Außenministerium zwischen Minister und Staatssekretärin geworden ist. Ich möchte ihr hier ausdrücklich für ihre Arbeit danken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Nun einige konkrete Punkte, die in der österreichischen Außenpolitik der letzten Monate besondere Bedeutung hatten. An der Spitze steht natürlich die Arbeit in der Regierungskonferenz. Ich war, wie Sie wissen, in den letzten 15 Monaten der Chefverhandler Österreichs, und ich meine, daß dieser Vertrag letztlich ein sehr guter Weg vorwärts ist. Kein Mitgliedsland – ich sage das hier ganz offen, ganz ungeschützt und ohne irgendeine falsche Bescheidenheit oder Übertriebenheit – hat 100 Prozent seiner Anliegen durchbringen können. Das ist auch gar nicht möglich, wenn 15 Länder gemeinsam etwas wollen, die zum Teil sehr unterschiedliche Prioritäten und Interessen haben.

Das österreichische Engagement bei der Regierungskonferenz insgesamt wurde aber durchaus beachtet. Sie war daher für uns zweifellos ein Erfolg. Die Themen, die wir uns vorgenommen haben – Menschenrechte, Beschäftigung, Umweltschutz, Tierschutzanliegen –, sind beachtet und letztlich in den neuen Europäischen Vertrag von Amsterdam aufgenommen worden, obwohl sie am Beginn der Konferenz von einer ganzen Reihe von Mitgliedstaaten noch sehr, sehr kritisch gesehen wurden.

Und vergessen Sie nicht, daß die Frage der Menschenrechte im Europäischen Vertrag schon deshalb eine besondere Bedeutung haben wird, weil hier erstmals Sanktionen vorgesehen sind. Es wird die Gemeinschaft vorsehen können, daß ein Mitgliedstaat, der sich nicht an die Spielregeln bei den Menschenrechten hält, zeitweise seiner Mitgliedschaftsrechte verlustig gehen kann. Es können Sanktionen gegen ihn eingebracht werden, und der Europäische Gerichtshof bekommt hier eine besondere Zuständigkeit. Damit ist garantiert, daß die Europäische Gemeinschaft wirklich jene Gruppe auf der Welt ist, die diese Fragen besonders wichtig nimmt, was, glaube ich, ein Vorbild für andere Staatengruppen sein kann. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir haben darum gekämpft, daß auch Nichtdiskriminierungsbestimmungen in den Vertrag aufgenommen werden, und zwar ganz gleich, ob es sich um Diskriminierung von älteren oder behinderten Menschen, ob es sich um Diskriminierung aufgrund der Rasse, des Geschlechtes, der Religion oder welcher Art auch immer handelt. Wir haben in den Vertrag positive Bestimmungen aufgenommen, die die Diskriminierung durch positive Maßnahmen der Gleichstellung, im besonderen von Mann und Frau, beheben können.

Ein wichtiges Thema für uns Österreicher, weil unser Land noch immer eine Außengrenze der Europäischen Union darstellt, ist das Thema innere und äußere Sicherheit. Daher war für uns ein besonderer Schwerpunkt die Frage der Kooperation zwischen Justiz und Polizei im Kampf gegen das organisierte Verbrechertum. Und in diesem Bereich ist meiner Einschätzung nach für die nächsten Jahre ein ganz großer Schritt gesetzt worden. Es ist zwar die Beibehaltung des Prinzips der Einstimmigkeit für fünf Jahre mindestens und acht Jahre maximal vorgesehen, aber dann jedenfalls kommt es zur vollen Vergemeinschaftung mit Kontrolle durch den Europäischen Gerichtshof, mit Harmonisierung der Rechtssprechung und mit einer vollen Operabilität zwischen den Polizei- und Justizbehörden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)


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