Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 109

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag, dem Ausschuß für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag 474/A (E) betreffend Vereinheitlichung aller Pensionsrechte eine Frist bis 31. Oktober 1997 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Fristsetzungsantrag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Fristsetzungsantrag ist daher abgelehnt .

*****

Wir gelangen jetzt zur kurzen Debatte betreffend den Antrag der Frau Abgeordneten Mag. Kammerlander, dem Verfassungsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 148/A betreffend ein Bundesverfassungsgesetz eine Frist bis zum 17. September 1997 zu setzen. Die Abstimmung darüber wird auch in diesem Fall nach Schluß der Debatte durchgeführt. – Jetzt habt ihr (zu den neben ihm sitzenden Beamten gewandt) mir schon wieder "Aumayr" eingegeben. (Lebhafte Heiterkeit.)

Frau Abgeordnete Aumayr! Sie können sich hier bei meinem Bildschirm davon überzeugen, daß Sie hier tatsächlich als Rednerin aufscheinen.

Am Wort ist aber die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Kammerlander. – Bitte.

15.29

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Auch in diesem Falle geht es um einen Antrag, der schon vor über einem Jahr eingebracht wurde und seit damals im Parlament liegt. Es geht im Prinzip von der formalen Seite her um das gleiche wie bei der vorherigen Debatte.

Es geht nicht an, daß wir als Opposition Anträge einbringen – in diesem Fall einen Gesetzesantrag –, die überhaupt nicht behandelt werden! Es wird überhaupt nicht darüber diskutiert, es gibt gar keine Auseinandersetzung darüber, weil Sie sich in der Koalition darüber nicht einig sind. So kann aber mit Anträgen der Opposition aus unserer Sicht grundsätzlich nicht umgegangen werden. Es geht nicht an, daß Sie sie so lange liegen lassen, bis Sie unter Umständen einmal eine Einigung erzielen. Notfalls müssen Sie einen solchen Antrag eben auf die Tagesordnung setzen und dann, wenn es zur Abstimmung kommt, eine Entscheidung treffen.

Worum es uns ja auch geht, ist die Auseinandersetzung, die Diskussion über die Sache und über den Inhalt des Antrages. Und der Inhalt des Antrages ist nichts anderes als eine Änderung der Bundesverfassung beziehungsweise eine Ergänzung der Bundesverfassung in dem Sinne, daß Maßnahmen vorübergehender Förderung und Bevorzugung von Frauen im Sinne einer beschleunigten Herbeiführung der tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen zulässig sind.

Der Antrag ist übrigens wortidentisch mit einem Ministerialentwurf aus dem Jahre 1995, der damals bereits in Begutachtung war. Wir haben bewußt den wortidentischen Antrag gewählt, weil wir die Debatte über diesen ersten Antrag, der in Begutachtung war, nicht abbrechen wollten.

Es gab einen Antrag der damaligen Ministerin, zu dem von den zuständigen Einrichtungen nicht nur Stellung genommen wurde, sondern der informell bereits im Haus diskutiert wurde.

Ich bedauere, daß es nicht einmal diese informelle Debatte über den Antrag gibt, geschweige denn eine formelle Debatte. So werden wir aber in der Frauenpolitik nie etwas weiterbringen, wenn wir vor lauter Schreck und Angst, daß etwas keine Mehrheit findet, nicht einmal darüber diskutieren. So kommen wir nie auf einen grünen Zweig!

Zu dem Antrag selbst ist, wie ich annehme, nicht mehr viel zu sagen. Es wurde darüber schon diskutiert. Eines möchte ich aber dazu noch sagen: Das Gebot zu dieser Bevorzugung ist ein Auftrag an den Bund, davon Gebrauch zu machen. Es geht um die bevorzugte Einstellung von Frauen bei gleicher Qualifikation und verletzt daher den Gleichheitsgrundsatz an und für sich in keiner Weise, selbst dann nicht, wenn man im Ermessensfall und im Einzelfall, zum Beispiel bei


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite