Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 110

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gleicher Qualifikation, ab sofort in bestimmten Positionen immer Frauen bevorzugen würde. Denn: Wie wir wissen und wie auch der Bericht der Ministerin voriges Jahr gezeigt hat und wie auch unsere eigene Studie über den "gläsernen Plafond" gezeigt hat, fehlt allein im öffentlichen Dienst noch viel, bis wir zu dieser tatsächlichen Gleichstellung zwischen Mann und Frau kommen.

Wir haben damals aufgezeigt, daß es in den unteren Verwendungsbereichen nahezu zu einer quantitativen Gleichstellung gekommen ist und daß die Situation auch in der Verwendungsgruppe A halbwegs ausgeglichen ist, dies allerdings nur bis zu einer bestimmten Stufe der Karriereleiter. Es gibt ihn wirklich, den "gläsernen Plafond". Es gibt ihn umso stärker, je höher man in die oberen Bereiche vordringt, je höherwertiger die Verwendungsmöglichkeiten oder die Berufsmöglichkeiten sind.

Ich denke, ich brauche die Einzelheiten hier nicht noch einmal zu zitieren. Es gibt zum Beispiel nur drei Sektionschefinnen in Österreich. – Das alleine zeigt die ganze Situation.

Die Berechnung, die wir angestellt haben, hat gezeigt, daß es noch unzählige Jahre – ich glaube, es war eine Zahl in der Größenordnung von 70 oder 100 – dauern würde, bis wir zu dem Ziel kämen, daß es eine tatsächliche Gleichstellung gibt.

Es ist völlig klar: Die vorgeschlagene Ergänzung in der Verfassung bringt das zwar auch nicht von heute auf morgen, bietet aber einfach mehr Rechtssicherheit und mehr Möglichkeit zu dem, was da oder dort bereits möglich ist und gemacht wird. Sie steht inzwischen auch in keinem Widerspruch mehr zur EU, im Gegenteil: sie befindet sich derzeit – seit der Konferenz – im Rahmen der Richtlinien der EU. Das heißt, auch da gibt es kein Hindernis mehr, diesen Antrag zu behandeln. Das einzige Hindernis ist die politische Debatte, die politische Situation in Österreich.

Es ist mir klar und bewußt, daß vor allem die ÖVP einem solchen Antrag nicht positiv gegenübersteht. Aber ich betone: Es geht hier auch um die Auseinandersetzung, um die politische Diskussion über den Grundsatz, der darin enthalten ist. Es geht auch um die Auseinandersetzung darüber, was möglich ist und was nicht.

Ich kann vorweg aus der Sicht unserer Partei sagen: Jede Koppelung und Bindung mit anderen Verankerungen – die mir im übrigen unerklärlich sind, wenn es um die Gleichstellung von Frauen geht – ist für mich unzulässig. Ich weiß das – genau so, wie bei dem vorhergehenden Fristsetzungsantrag gesagt wurde – immer nur aus Gerüchten, aus Gesprächen sozusagen zwischen Tür und Angel in der Kantine oder sonst irgendwo oder aus zufälligen Zeitungsmeldungen, es würde da einen Deal geben: Wenn es zu dieser Gleichstellung in der Verfassung kommen soll, dann muß es so etwas wie eine Verankerung der Familie in der Verfassung geben. – Ich weiß es nicht, ob das stimmt.

Ich will, daß dieses Thema auf den Tisch kommt. Ich will, daß wir darüber diskutieren können und auch jenen, die unter Umständen solche Verknüpfungen wollen, ganz klar signalisieren können: Nein, das geht nicht, das steht in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Anliegen der Gleichstellung von Männern und Frauen.

Aus diesem Grund ersuche ich Sie, der Fristsetzung zuzustimmen, damit wir die Möglichkeit erhalten, darüber zu diskutieren. (Beifall bei den Grünen.)

15.36

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Karlsson. Sie hat das Wort.

15.36

Abgeordnete Dr. Irmtraut Karlsson (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Kammerlander! Da Sie ja den Ministerialentwurf wortidentisch als Antrag eingebracht haben, gibt es in der Sache keinerlei Divergenzen.


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