Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 140

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Meine Damen und Herren! Es war uns nicht möglich, eine entsprechende Kontrolle im Sinne einer Rechnungshofkontrolle durchzuführen. Wir haben keine Möglichkeit gehabt, die uns vorgelegten Unterlagen zu überprüfen. Es kann ja wirklich nicht so sein, daß die zu Kontrollierenden festlegen oder auswählen, aufgrund welcher Unterlagen die Prüfung durchzuführen wäre. Das ist eine Selbstkontrolle, und ein derartiges Vorgehen lehnen wir ganz entschieden ab. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Ich meine, daß dadurch das Parlament und die Ausschüsse des Parlaments in ihrer Kontrollfunktion und in ihrem Interpellationsrecht eingeschränkt worden sind, und das ist für uns nicht akzeptabel.

Meine Damen und Herren! In diesem Minderheitsbericht der drei Oppositionsparteien haben wir dann auch die Gründe dargelegt, warum es uns nicht wirklich möglich war, die Kontrolle, wie es ja der Auftrag des Parlaments war, entsprechend durchzuführen. Erster Punkt war – und das hat die Diskussion ja auch ergeben –, daß die Geschäftsordnung, wie ich meine, nicht so ausgelegt worden ist, wie das eigentlich notwendig gewesen wäre. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erfolgt zu dem Zweck, daß die parlamentarische Kontrolle durch das Parlament selbst wahrgenommen wird. Das heißt, im allgemeinen geschieht dies im Wege des Rechnungshofes und im ganz speziellen Fall durch das Parlament selbst. Das heißt, daß jene Kontrollmöglichkeiten, die der Rechnungshof hat, natürlich automatisch auf diesen Unterausschuß überzugehen haben.

Und daß das so ist, meine Damen und Herren, geht meiner Ansicht nach aus der Interpretation der Geschäftsordnung klar hervor. Im § 32e steht: " ... diesem Unterausschuß den Auftrag zu erteilen, einen bestimmten Vorgang im Sinne des § 99 Abs. 2 zu prüfen."

Was sagt der § 99 Abs. 2? – Dieser § 99 Abs. 2 ist in Kapitel 15 angeführt: "Prüfungsaufträge an den Rechnungshof". Das heißt – jeder kennt die entsprechenden Prinzipien für die Auslegung und Interpretation von Gesetzen –, daß hiermit die Prüfregeln des Rechnungshofes entsprechend anzuwenden sind. Dort steht drinnen: "Eine Gebarungsüberprüfung ist auch ohne Beschluß des Nationalrates durchzuführen" und hat "sich auf einen bestimmten Vorgang in einer der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegenden Angelegenheit der Bundesgebarung" zu beziehen.

Und genau das ist der Fall! Hier haben wir es mit einer der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegenden Angelegenheit zu tun. Genau deshalb gehen die Prüfmöglichkeiten, die der Rechnungshof hat, auf den Unterausschuß über, Herr Kollege Wurmitzer. Das hat man durch die Auslegung der Geschäftsordnung verwehrt, und daher war es uns nicht möglich, unseren Auftrag entsprechend wahrzunehmen.

Meine Damen und Herren! Erschwerend kommt noch hinzu, daß das Präsidium des Nationalrates keine wirkliche Entscheidung getroffen hat, wie die Geschäftsordnung nun auszulegen wäre, und soweit ich den Brief des Herrn Präsidenten gelesen habe, Herr Kollege Brix, steht ja drinnen, daß man das bei der nächsten Sitzung der Präsidiale weiter beraten und versuchen wird, zu einer Lösung zu kommen. Ich glaube, das ist einer der letzten Punkte. Das heißt, diese Selbstkontrolle, die man uns hier auferlegt hat, ist nicht im Sinne der Bundesverfassung, und daher können wir diesem Bericht des Rechnungshofausschusses beim besten Willen nicht unsere Zustimmung geben.

Was hat die Prüfung dann noch gebracht? – Ich möchte die Damen und Herren des Hohen Hauses auf drei Punkte aufmerksam machen. Zum einen: Es ist festgestellt worden ... (Abg. Ing. Reichhold: Kannst du uns sagen, wie lange du ungefähr noch reden wirst?)  – Ich werde noch etwa 5 Minuten reden. Meine Redezeit beträgt 10 Minuten.

Erster Punkt: Es ist festgestellt worden, daß die Kompensationsgeschäfte so etwas Ähnliches wie eine Türöffnerfunktion haben. Meine Damen und Herren! Grundsätzlich sollte es diese Kompensationsgeschäfte geben. Aber ausschließlich in dieser Funktion, nämlich nur Türöffner zu sein, wie es auch der Prüfungsbericht des Unterausschusses zum Ausdruck bringt, das ist aus meiner Sicht zuwenig. Wenn schon Milliardenaufträge seitens des Bundesheeres im Rahmen


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