Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 141

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der Möglichkeiten, die das Budget bietet, getätigt werden, dann erwarten wir, daß es zu einem entsprechenden Rückfluß in die österreichische Volkswirtschaft kommt, dann erwarten wir, daß sich daraus ein zusätzlicher Friedensnutzen ergibt, aber nicht nur durch die Tatsache, daß es zu einer Öffnung zusätzlicher Märkte kommt, sondern indem auch österreichische Unternehmungen entsprechend profitieren. Das zu überprüfen, war nicht möglich, und daher können wir auch nicht sagen, ob die Kompensationsgeschäfte ihre im Prinzip vorgesehenen Aufgaben tatsächlich erfüllt haben.

Zweitens ist die rechtliche Determinierung der Kompensationsgeschäfte absolut unzureichend. Die derzeitige rechtliche Grundlage bezieht sich ausschließlich auf einen Ministerratsbeschluß, meines Wissens noch dazu aus dem Jahr 1976, also auf einen schon etwa 20 Jahre alten Ministerratsbeschluß.

Uns war eine Beurteilung, die wir nach den Grundsätzen der Sachlichkeit, einer zeitlichen Entsprechung, nach dem Prinzip zusätzlicher Geschäfte unter einer entsprechenden österreichischen Wertschöpfung vorzunehmen gehabt hätten, nicht möglich. Wir konnten nach diesen Prinzipien und Kriterien deshalb nicht prüfen, weil wir keine Möglichkeit hatten, Einsicht in die Unterlagen zu nehmen und diese Kriterien nachzuvollziehen.

Es hat sich eine Debatte entwickelt, weil wir einen einvernehmlichen Beschluß gefaßt haben, alle Beschaffungsvorgänge überprüfen zu wollen. Wir haben das dann auf eine sehr begrenzte Anzahl eingeschränkt. Aber nicht einmal bei dieser beschränkten Anzahl war es uns möglich, uns im Detail ausreichend zu informieren.

Ich weiß schon, jetzt wird der Herr Kollege Wurmitzer herunterkommen und sagen: Das stimmt alles nicht, wir haben doch ohnehin Unterlagen bekommen. Vermutlich wird er diese zwei Ordner mit herunternehmen. Es gibt noch mehrere Ordner, die wir bekommen haben. Aber, meine Damen und Herren: Auf der Grundlage von Erhebungsberichten der Ministerien zu überprüfen, bei denen die Ministerien das, was sie den zu Kontrollierenden übermitteln, selbst festlegen können, ist wahrlich schwierig. Diese Unterlagen sind nicht wirklich objektiv, sie sind anzuzweifeln. Sie sind erst dann zu akzeptieren und anzuerkennen, wenn auch die Möglichkeit besteht, die dort festgelegten Informationen tatsächlich nachzuvollziehen und zu überprüfen. (Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Gaugg: Danke für den Schlußsatz!)

Meine Damen und Herren! Der dritte Punkt, auf den ich hinweisen möchte, ist folgender: Die Prüftätigkeit hat ergeben, daß die Rolle der AOEM eine äußerst dubiose ist, und zwar aus dem Grund, daß die zu prüfenden Kompensationsgeschäfte von der AOEM als solche eingefädelt werden. Das heißt, derjenige, der der Einfädler ist, überprüft dann, ob diese Kompensationsgeschäfte auch sinnvoll sind. – No na, da ist doch klar, daß dies dann ein entsprechendes Prüfergebnis bringt.

Zweitens zur Zusammensetzung: Diejenigen, die zu überprüfen haben, ob die Kompensationsgeschäfte etwas bringen, sind diejenigen, die davon profitieren, daß sie den Auftrag bekommen. Derjenige, der den Auftrag erhält, überprüft die Unterlagen in Richtung der Bewertung, ob diese Kompensationsgeschäfte ausreichend und gut sind. Das ist ein Verfahren, das abzulehnen ist, das funktioniert nicht! (Abg. Ing. Reichhold: Sumpf!)

Zum dritten ist es absolut dubios, wenn die AOEM für diese Prüftätigkeit einen – noch dazu nicht unwesentlichen – finanziellen Geldbetrag überwiesen bekommt, nämlich 0,5 Prozent. Die Firmen, die einen Auftrag bekommen, müssen diesen nämlich an die AOEM abliefern. Ich glaube, daß hier keine Objektivität gegeben ist. Ich meine daher, daß wir uns schleunigst von derartigen Institutionen zu verabschieden hätten, da sie nicht wirklich qualifiziert sind, Milliardenaufträge entsprechend zu bewerten. Wir lehnen daher diesen Bericht ab. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

17.53

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Stadler gemeldet. – Bitte.


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