Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 144

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Summe dieser Kompensationsgeschäfte macht den Betrag von 20,575 Milliarden Schilling aus; 2 000 bis 4 000 Arbeitsplätze sind davon betroffen.

Sie stellen in Ihrem Bericht fest: Für die Zuschlagserteilung im Beschaffungsvorgang muß gesichert sein, daß die militärischen Anforderungen an das Gerät erfüllt sind. – Auch diese Aussage ist schlichtweg zu hinterfragen. Und weiters: Es gibt keinen einzigen Fall vor 1986, zu dem zu berichten wäre, daß die Wirtschaftsinteressen die militärischen Interessen übertroffen hätten. – Ihre Aussagen sind eindeutig falsch, auch was den angesprochenen Fall Matra betrifft. Es ist eindeutig auch im Fall Matra eine Positivbewertung gegenüber dem System Bosfors gegeben. (Zwischenruf bei den Grünen.)

Weiters sagen Sie: Es ist offenkundig, daß die derzeitige rechtliche Legitimation der Kompensationsgeschäfte unzulänglich ist und dringend eine eingehende Beratung auf Gesetzesstufe braucht.

Ich darf Ihnen dazu sagen: Ich wundere mich nicht, wenn die Grünen hoheitsrechtliche Regelungen für handelspolitische Maßnahmen fordern – aber daß eine freiheitliche oder liberale Partei solches begehrt, geht nicht in meinen Kopf hinein. (Beifall bei der ÖVP. – Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen. – Abg. Jung: Das glaube ich sofort! – Abg. Scheibner: Es gibt nichts, was in Ihren Kopf hineingeht!)

Sie stellen in Ihrem Bericht auch fest: Der Ständige Unterausschuß hatte keine Gelegenheit, in derartige Unterlagen auch nur ansatzweise Einsicht zu nehmen. – Diese Behauptung ist schlichtweg falsch. Ich habe Ihnen hier die Unterlagen des Wirtschaftsministeriums und des Verteidigungsministeriums mitgebracht. (Abg. Mag. Stadler: Zeigen Sie sie mir! Woher haben Sie die Ordner? Wie kommt das zu Ihnen?) Sie hatten Gelegenheit – diese Dinge sind ja vertraulich –, Einsicht zu nehmen. – Ich sage Ihnen: Ihre Feststellungen sind falsch.

Sie sagen auch weiters, daß die rechtliche Absicherung der Kompensationsgeschäfte allein auf einem Ministerratsbeschluß fuße, dessen Rechtsqualität hinsichtlich seiner Verbindlichkeit im Ausschreibungsverfahren fragwürdig sei. – Auch diese Feststellung ist falsch. Für die Vergabe gelten die Ö-Norm 2050, das Vergabegesetz und die Erlässe des Bundesministeriums für Landesverteidigung.

Unter Punkt 6 schreiben Sie: Entgegen den Ausführungen im Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses konnte somit bezüglich keines einzigen Beschaffungsvorganges, der im Antrag vom 16. Jänner enthalten wäre, geklärt werden, ob hinsichtlich der Kompensationsgeschäfte eine sachliche Entsprechung, eine zeitliche Entsprechung vorhanden ist und daß es sich um ein zusätzliches Geschäft gehandelt hat. – Auch das ist falsch! Es wurden vom Minister jene Fälle, für die es eine Zustimmung der betroffenen Firmen gab, vorgelegt. Das war in zwei Fällen so: bei der Firma Fischer in Oberösterreich und bei der Firma Miba. – Auch diese Behauptung ist unrichtig.

Sie haben auch die AOEM, eine Organisation, die sich hochverdient um den Außenhandel Österreichs gemacht hat (Abg. Jung: Ja! Die haben hoch verdient!) , in ein schlechtes Licht gezerrt.

Dazu schreiben Sie: Da die zu prüfenden Kompensationsgeschäfte ursprünglich von der AOEM initiiert wurden, ist es naheliegend, daß diese Geschäfte auch im Sinne der späterhin anzuwendenden Überprüfungskriterien positiv bewertet wurden. – Diese Aussage ist falsch. Die AOEM tritt erst in Erscheinung, wenn der Gegengeschäftsvertrag abgeschlossen ist. (Abg. Jung: Das stimmt doch überhaupt nicht!) Das ist richtig! Und es ist auch richtig, daß die Freiheitliche Partei ihrerseits die Einschaltung der AOEM beim Gegengeschäftsvertrag mit SAAB selbst und ausdrücklich gefordert hat! (Abg. Jung: Wer hat das gefordert?)

Weiters schreiben Sie: Es sind nicht bloß Delegierte von Ministerien und der Wirtschaftskammer im Vorstand der AOEM vertreten, sondern insgesamt auch Vertreter von einzelnen Firmen, von Branchen, die bei den anzubahnenden und zu prüfenden Kompensationsgeschäften und Abwicklungen regelmäßig zum Zug kommen sollen. – Auch das ist falsch. Diese Feststellung ist


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