Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 183

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glaube, daß insbesondere die Klubobleute der Regierungsparteien diesbezüglich sehr, sehr großen Handlungs- und Nachdenkbedarf haben. (Beifall bei den Grünen.)

20.54

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gelangt Herr Abgeordneter Zweytick. Ich erteile es ihm. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.54

Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Was das Kunstförderungsgesetz betrifft, möchte ich mich in unser aller Namen bei Kollegen Franz Morak für seine Hartnäckigkeit bedanken.

Als einer, der aus einer ländlichen Region kommt, möchte ich feststellen, daß die Grenzregionen beziehungsweise die Bundesländer und die dort lebenden Künstler stark benachteiligt worden wären, wenn nur die vom Bund vergebenen Preise und Stipendium von der Steuerpflicht befreit worden wären. Die Abwanderung der Künstler und Künstlerinnen aus den ländlichen Bereichen und Grenzregionen wäre für diese Gebiete von großem Nachteil. Ich halte es für außerordentlich wichtig, daß politische Maßnahmen nicht dazu führen, das kulturelle Leben aus bestimmten Orten zu verbannen und nur auf Großstädte zu beschränken. Kunst soll allen Menschen in diesem Land in gleichem Maße zugänglich sein.

In meinem Wahlkreis in der südlichen Steiermark sind in den vergangenen Jahren verschiedenste Initiativen in allen Bereichen des kulturellen Lebens entstanden. Eine zeitgemäße Kunstpolitik muß die Verbreitung des kulturellen Lebens unterstützen und fördern, da dies für den Fremdenverkehr genauso wichtig ist wie für die kulturelle Identität der Region. Erfreulicherweise ist der Volkspartei in Zusammenarbeit mit dem Koalitionspartner eine Lösung gelungen, die es verhindert, zwei Klassen von Künstlern zu schaffen, von denen die eine finanzielle Vorteile gehabt hätte.

Ich begrüße die Änderung dieses Gesetzes auch deshalb, weil ich Preise und Stipendien als besondere Würdigung hervorragender Leistungen auf dem Kunstsektor betrachte. Die finanzielle Anerkennung darf aber nicht zu reiner Augenauswischerei führen. Preise und Stipendien im Kunstbereich bewegen sich nicht in solchen Betragshöhen, daß man davon leben oder gar reich werden könnte. Vielmehr sollen sie wirklich begabten Menschen eine Chance zur Verwirklichung ihrer Ideen und ihrer Kreativität geben. Deshalb bin ich froh darüber, daß Preise und Stipendien, die vom Bund oder von den Ländern vergeben werden, nicht von der Republik selbst dadurch reduziert werden, daß sie der Einkommensteuerpflicht unterliegen.

Abschließend möchte ich hervorheben, daß es im Zuge der parlamentarischen Behandlung im Kulturausschuß gelungen ist, eine bürokratische Ungleichbehandlung, welche die Betroffenen mit Recht nicht verstanden hätten, zu beseitigen und eine eindeutige und klare gesetzliche Regelung zu schaffen.

Ihnen allen wünsche ich einen ruhigen und heißen Sommer mit manch erholsamer Abkühlphase, in der ein Glas guten österreichischen Weins sehr guttut. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

20.56

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlußwort des Berichterstatters wird nicht gewünscht.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung.

Zunächst stimmen wir über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 826 der Beilagen ab.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf in 826 der Beilagen zustimmen, dies zu bekunden. – Der Gesetzentwurf ist einstimmig beschlossen.


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