Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 105

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überhaupt keinem Walfang kommen darf. Aber es gibt zweifellos auch Walarten, die zur Bedrohung anderer Arten werden, und wenn diese nicht – zum Teil gezielt – gejagt werden dürfen, dann entsteht ein Mißverhältnis, das auch aus ökologischer Sicht nicht mehr gerechtfertigt ist. Das ist nicht so einfach, denn es gibt – Gott sei Dank! – auch bei den Walen sehr viele verschiedene Arten, und jene Walen, die tatsächlich vom Aussterben bedroht sind, müssen natürlich kategorisch geschützt werden, und das soll durch dieses internationale Abkommen verbessert werden. (Abg. Dr. Graf: Nichts anderes sagen wir!)

Nein, Sie haben von einem generellen Walfangstopp gesprochen. Es gibt seit sehr vielen Jahren gute Unterlagen, die erklären, um welche Walarten es dabei geht. Die Kollegin Motter hat es auch schon angesprochen. Es geht vor allem um die Blauwale, die wir alle gut kennen. Die Blauwale werden von den Umweltorganisationen zu Recht als Beispiel herangezogen, um plakativ aufzuzeigen, worum es dabei geht, nämlich um Artenschutz. Daß sich Österreich dafür engagiert und dem zustimmt, ist erfreulich.

Meine Damen und Herren! Ich möchte aber schon darauf hinweisen, daß wir immer bei jenen Problemen sehr fortschrittlich sind, die uns nichts angehen. Österreich hat das Problem nicht, im Walfang entsprechend tätig zu sein, so wie die beiden Staaten Norwegen oder Japan, die mit dem Walfang sehr viel Geld verdienen, und deshalb sind wir sehr schnell beim Schützen von Arten. Ich würde mich freuen, wenn sich die Kollegin Jäger auch dort durchsetzen würde, wo es um den Artenschutz in Österreich geht. Aus den roten Listen können Sie ersehen, daß es in unserem Lande viele vom Aussterben bedrohte Arten gibt. Aber ich erkenne weder bei der ÖVP noch bei der SPÖ eine diesbezügliche Initiative.

Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß seit sehr vielen Jahren von seiten der Grünen die Forderung erhoben wird, daß Naturschutz eine Bundeskompetenz werden soll, daß der Bund eine Grundsatzkompetenz für den Naturschutz haben soll. Es soll auch endlich der Vollzug des Washingtoner Artenschutzabkommens vom Wirtschaftsministerium ins Umweltministerium verlagert werden. Auch das ist eine von den Grünen seit langem erhobene Forderung. Es ist völlig absurd, daß das Artenschutzabkommen nicht im Umweltministerium vollzogen wird und dahin gehend Druck gemacht wird.

Meine Damen und Herren! Es gibt eine Konvention zur Erhaltung der Artenvielfalt. Auch da könnte ich nicht behaupten, daß sich Österreich besonders hervortut.

Ich würde mich freuen, wenn der Artenschutz im eigenen Land ein Thema wäre, bei dem sich die Regierung ähnlich konsens- und diskussionsbereit zeigen würde wie bei dieser zwar richtigen, aber uns nicht betreffenden internationalen Konvention. Bei etwas, was uns nichts angeht und Österreich nicht betrifft, kann es sehr leicht sein, zu sagen: Ja, wir sind dafür, und wir stimmen dem zu!

Nutzen wir die Debatte und auch die Anwesenheit des Umweltministers, daran zu erinnern, daß es in Österreich viele gefährdete Arten gibt, um die es in diesem Hohen Haus in erster Linie gehen muß. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten des Liberalen Forums sowie des Abg. Dr. Cap. )

13.57

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist der Herr Vizekanzler. – Bitte, Herr Vizekanzler.

13.57

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Hohes Plenum! Ich möchte mich natürlich den Wortmeldungen aller Fraktionen anschließen. Es ist auch die Politik der Bundesregierung, ein absolutes Walfangverbot durchzusetzen. Heute liegt eine Verschärfung vor, und ich meine, daß das in Ordnung ist. Ich lade daher alle Abgeordneten, die so wie ich der Meinung sind, daß wir ein umfassendes und absolutes Fangverbot brauchen, ein, heute dieser Verschärfung zuzustimmen, denn sonst wäre dieses Signal genau kontraproduktiv, nämlich daß man die Verschärfung, die immerhin eine absolute


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