Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 134

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tausend sein. Ich erinnere nur daran, daß es im Jahr 1955 ja auch schon eine Eröffnungsbilanz gegeben hat, nämlich die Schilling-Eröffnungsbilanz. Damals, Herr Kollege Peter, gab es eine Aufwertung des Anlagevermögens, eine Aufwertung der Grundstücke mit null Schilling Besteuerung zusätzlich. – Null Schilling Besteuerung zusätzlich! Und gerade diese Schilling-Eröffnungsbilanz hat quasi dieses kleine österreichische Wirtschaftswunder der fünfziger Jahre initiiert. Dieser Schilling war bereits seit 1923, seit der Ersten Republik, die österreichische Währung, und trotzdem hat man sich im Jahre 1955 auf eine Schilling-Eröffnungsbilanz verständigt.

Ich glaube daher, daß wir in das Budget des Finanzministers von der betrieblichen Seite her gesehen und angesichts einer Gesamtabgabenbelastung, die mittlerweile in Österreich 45,7 Prozent erreicht hat, keine Einnahmen einfließen lassen sollten, bevor er nicht wirklich radikale Sparmaßnahmen ergreift. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich erinnere an das von mir bereits genannte Beispiel: Dieser Betrieb zahlt 250 000 S, damit seine Bilanz aus einer Schräglage in eine gerade Lage kommt. Das macht wirklich nur dann Sinn, Herr Kollege Peter, wenn man dahinter handfeste Interessen hat. Das kann natürlich der Fall sein. Ich kann mir schon vorstellen, daß die Aufwertung von Grundstücken vielleicht im Interesse eines späteren Verkaufs dieser Grundstücke liegt, weil der Betreffende sonst einen riesigen Betrag an Spekulationssteuer zu bezahlen hätte. Im Einzelfall kann es also Sinn machen, daß man jetzt nur zehn Prozent Steuer zahlt und sich nachher, beim Verkauf dieses Grundstücks, von dem man schon weiß, daß man es in vier, fünf Jahren verkaufen wird, eine Steuer von 50 Prozent erspart.

Aber, Herr Kollege Peter, kommen Sie nicht mit dem Argument, daß der "kleine" Bäckermeister, der "kleine" Installateur mit einer sogenannten Euro-Eröffnungsbilanz große Liquiditätsvorteile hätte. Diese Liquiditätsvorteile hat er nur, wenn wir gemeinsam versuchen, eine vernünftige Unternehmensbesteuerung mit geringeren Steuersätzen zu schaffen, einen Steuersatz, der mit jenem der europäischen Mitbewerber vergleichbar ist. Herr Kollege Peter! Wenn Sie diese Intention im Finanzausschuß vertreten, sind wir sehr gerne zu einer Diskussion über dieses Modell, das Sie vorschlagen, bereit. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.00

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.00

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist wirklich sehr angenehm, daß sich hier eine echte Diskussion entwickelt. Ich möchte gerne einige Fragen, die – unter anderem von Kollegen Schreiner – in den Raum gestellt wurden beziehungsweise ein paar Thesen von Kollegen Gusenbauer aufgreifen.

Kollege Schreiner! Sie haben sicher ein paar erläuterungsbedürftige Elemente angesprochen, und zwar sehr stark aus der Sicht des Steuerberaters; das ist auch wichtig und notwendig. Im Falle der Grundstücke ist anzumerken, daß es in diesen Fällen eine Neubewertungsrücklage gibt, wenn man davon Gebrauch machen will. Das dient ja insbesondere der verbesserten Darstellung der Eigenkapitalbasis. Diese Neubewertungsrücklage würde innerhalb von zehn Jahren sozusagen steuerschonend "abschmelzen": Wenn vor Ablauf dieser zehn Jahre verkauft wird, so ist das, was in der Neubewertungsrücklage verblieben ist, wie ein Spekulationsgewinn zu behandeln. Damit ist sozusagen das Augenmaß gewahrt, aber darüber kann man natürlich auch noch im Detail reden. Das nur, damit Sie sehen, das ist mitbedacht.

Was den Aspekt der nichtentnommenen Gewinne anlangt, so stehen wir diesen Überlegungen durchaus aufgeschlossen gegenüber, diese Problematik geht jedoch vielleicht über den Rand dieser Überlegungen hinaus. Es ist aber auch das nicht in jedem Fall unproblematisch zu sehen. Insbesondere bei den Personengesellschaften ist es unter Umständen schwierig, und zwar einfach von der administrativen Umsetzung her. Es ist aber meiner Meinung nach sicher ein wichtiger Gedankengang, den man immer wieder neu aufgreifen muß, weil er auch eigenkapitalbildungsbegünstigend ist. Es müßte nur sichergestellt sein, daß das, was es bei Kapitalgesellschaften nicht gibt, auch bei Personengesellschaften Platz greift: Es wäre vielleicht einmal


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