Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 150

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7. Punkt

Regierungsvorlage: Vertrag der Internationalen Fernmeldeunion (Genf 1992) samt Anlagen und Fakultativprotokoll sowie Änderungsurkunden von Kyoto 1994 samt Anlage und Vorbehalte der Republik Österreich (844 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen daher zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Von der Vorberatung in einem Ausschuß wurde gemäß § 28a der Geschäftsordnung Abstand genommen.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rosenstingl. – Bitte, Herr Abgeordneter. Ich korrigiere mich, er ist zwar zu Wort gemeldet, aber es gibt keine Redezeit mehr für den Klub.

Nächster Redner ist daher Herr Abgeordneter Sigl. – Bitte.

19.08

Abgeordneter Robert Sigl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Österreich ist Mitglied der Internationalen Fernmeldeunion, deren Rechtsgrundlage der Internationale Fernmeldevertrag ist. Er regelt auf weltweiter Basis die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fernmeldewesens.

Die Internationale Fernmeldeunion wurde 1865 als Welttelegraphenverein gegründet, ist seit 1947 eine Spezialorganisation der Vereinten Nationen und stellt die älteste zwischenstaatliche Organisation dar. Sie hat ihren Sitz in Genf und zählt derzeit 184 Mitgliedsländer. Ihr Ziel besteht in der Erleichterung der friedlichen Beziehungen und der Zusammenarbeit zwischen den Völkern durch einen leistungsfähigen Fernmeldedienst.

Der Internationale Fernmeldevertrag wurde 1992 in Genf überarbeitet. Die 1994 in Kyoto beschlossenen Änderungen von Satzung und Vertrag sollen für Österreich in Kraft gesetzt werden. Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr ist zum Vollzug des Vertrages ermächtigt worden. Der Vertrag bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat. Meine Damen und Herren! Um bei der Ende Oktober 1997 stattfindenden Konferenz das Stimmrecht nicht zu verlieren, ersuche ich Sie, diesem Staatsvertrag Ihre Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.10

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, jeweils den Platz einnehmen zu wollen.

Gemäß § 65 der Geschäftsordnung gelangen wir zur Abstimmung über den Staatsvertrag, nämlich Vertrag der Internationalen Fernmeldeunion (Genf 1992) samt Anlagen und Fakultativprotokoll sowie Änderungsurkunden von Kyoto 1994 samt Anlage und Vorbehalte der Republik Österreich in 844 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vertragswerk die Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht mit Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist damit angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung darüber, daß dieses Vertragswerk gemäß Artikel 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes dadurch kundzumachen ist, daß es im Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufliegt.

Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Auch diese Zustimmung erfolgt stimmeneinhellig. Angenommen.


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