Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 154

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schung!) Es wäre dies ganz eindeutig eine parteipolitisch motivierte, einseitige Maßnahme, die sich zum Schaden der Republik auswirken würde.

Meine Damen und Herren! Worum geht es? – Die Fakten sind folgendermaßen: Die Auftragsvergabe für dieses System ist ordnungsgemäß abgelaufen (Zwischenruf des Abg. Rosenstingl ), denn die rechtliche Betreuung dieser Ausschreibung ist durch Universitätsprofessor Dr. Josef Aicher, den Vorsitzenden der Vergabekommission, erfolgt. Nachdem eine eingehende Prüfung der aufgrund der EU-weiten öffentlichen Ausschreibung des elektronischen Ökopunktesystems eingelangten Angebote durch die Ingenieurgemeinschaft Lässer-Feizlmayr durchgeführt wurde, wurde eine ressortübergreifende Vergabekommission, bestehend aus Vertretern des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, des Finanzministeriums und der Bundesländer, eingerichtet. Diese Kommission hat nach eingehender Prüfung am 5. September 1996 das Projekt an die Firma Kapsch vergeben, damit, verbunden mit einem engen Zeitplan, das gesamte Ökopunktesystem mit 1. Dezember 1997 in Betrieb gehen kann. Es ist das primäre Interesse Österreichs – das möchte ich deutlich sagen –, daß dieses elektronische Ökopunktesystem zu dem mit der EU vereinbarten Zeitpunkt 1. Jänner 1998 installiert ist und auch funktioniert.

Zum zweiten, meine Damen und Herren: Selbstverständlich sind wir an einer Aufklärung interessiert für den Fall, daß es da oder dort, wie behauptet wird, etwas gegeben haben sollte. Derzeit sind aber die Gerichte am Wort, und diese sollen aufklären; das ist ihre Aufgabe. Seitens der Politik sollten wir zu dem Zeitpunkt, zu dem sich diese ganze Angelegenheit bei den Gerichten befindet, nicht eingreifen. Die Republik hat übrigens durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr beim Verfassungsgerichtshof die Aufhebung der einstweiligen Verfügung vom 18. August beantragt, welche den Baustopp des Ökopunktesystems bewirkt hat. (Abg. Mag. Kukacka: Hat sie nicht! Nur angekündigt!)  – Das ist geschehen, das ist mit 18. August beantragt worden.

Diese Vorgangsweise wird durch ein Rechtsgutachten von Universitätsprofessor Dr. Heinz Mayer gestützt. Der Sachverhalt ist eigentlich so, daß das Bundesvergabeamt in Wirklichkeit niemals diesen Rechtsakt hätte setzen dürfen, sondern es hätte diese Frage der Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung dem Europäischen Gerichtshof gemäß § 167 Abs. 3 EGV zur Vorabentscheidung vorzulegen gehabt. Der Verfassungsgerichtshof hat eine rasche Prüfung dieser Angelegenheit zugesagt. Und ich sage noch einmal: Die Gerichte sollen nunmehr entscheiden! Denn es geht in Wirklichkeit um diese einstweilige Verfügung.

Meine Damen und Herren! Zum dritten: Im nationalen Interesse ist eine raschestmögliche Fertigstellung des ohnehin zu 95 Prozent fertigen elektronischen Ökopunktesystems erforderlich. (Zwischenruf des Abg. Rosenstingl. ) Jene, die hier vordergründig einen politischen Wirbel inszenieren, handeln gegen die Interessen Österreichs. Da am 23. September dieses Jahres der Transitausschuß der EU tagt, ist es unverantwortlich, wenn man jetzt die Position Österreichs schwächt. Das nationale Anliegen der Österreicher muß doch sein, daß die im Transitvertrag enthaltenen entsprechenden Beschränkungen des Schwerverkehrs durch Österreich durchgesetzt werden. Außerdem handelt es sich – und das bitte ich Sie zu bedenken! – beim Ökopunktesystem um ein in Österreich arbeitsplatzförderndes, wichtiges innovatives Technologieprojekt, wo es Möglichkeiten gibt, entsprechende Folgeaufträge aus dem Ausland zu bekommen. Ich glaube daher, daß wir hier die Aufgabe haben, in diesem Sinn zu handeln.

Daraus ergibt sich für mich folgende Schlußfolgerung: Es wird ein politischer Wirbel inszeniert, und warum, das ist allen ganz klar. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses dazu entbehrt nicht nur jeder Grundlage, sondern wäre völlig kontraproduktiv für das einzige, auch von allen Parteien dieses Hauses als unbedingt notwendig bezeichnete Ziel, nämlich ein elektronisches Ökopunktesystem im Sinne des Transitvertrages mit 1. Jänner 1998 zu installieren. Daher werden wir diesen Antrag ablehnen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.27

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kukacka. – Bitte.


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