Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 155

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19.27

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte einleitend festhalten, daß wir seit dem Jahre 1995 der Vergabe des elektronischen Ökopunktesystems mit großer Distanz gegenüberstehen. Wir haben das mehrfach in Aussendungen und auch in schriftlichen parlamentarischen Anfragen klargemacht. Für uns ist die Situation ziemlich klar.

Erstens: Sollte ab 1. Jänner 1998 die lückenlose Kontrolle des Ökopunktesystems durch ein elektronisches Abbuchungssystem nicht möglich sein, trifft Verkehrsminister Einem und seine Vorgänger die politische Verantwortung für dieses Versäumnis. (Beifall bei der ÖVP.)

Zweitens: Bundesminister Einem muß sowohl die kritisierte Vergabe des Ökopunktesystems, die zu einem Baustopp führte, schnellstens einer Aufklärung zuführen als auch alles daransetzen, daß der Starttermin für dieses System ab 1. Jänner 1998 eingehalten wird. (Beifall bei der ÖVP.) Nur so ist gewährleistet, daß eine entsprechende Ökopunktekontrolle durchgeführt und ein Anstieg des LKW-Transitverkehrs verhindert werden kann.

Drittens: Die Chronologie der Ereignisse rund um die Vergabe dieses Systems zeigt, daß schon der frühere Verkehrsminister Klima darin involviert war, denn begonnen hat diese merkwürdige Auftragsvergabe mit der freihändigen Vergabe des Pilotprojektes an die Firma Kapsch, die dieser Firma einen eindeutigen Wettbewerbsvorteil ermöglicht hat.

Viertens: Obwohl Österreich durch den EU-Beitrittsvertrag verpflichtet war, seit Anfang 1997 die elektronische Abbuchung der Ökopunkte durchzuführen, war das Verkehrsministerium dazu nicht in der Lage, sodaß es dazu kam, daß mit Zustimmung der EU die Verlängerung dieser Frist um ein Jahr ermöglicht wurde.

Fünftens: Die Vergabe an die Firma Kapsch führte zu einem Desaster, denn sowohl das Bundesvergabeamt – immerhin die Kontrollbehörde der Republik Österreich für die öffentlichen Aufträge des Bundes – als auch die EU-Kommission sahen in der Auftragsvergabe an die Firma Kapsch einen Verstoß gegen mehrere Ausschreibungsrichtlinien.

Sechstens: Dieser Beschluß des Bundesvergabeamtes begründet sich darin, daß, wie es heißt, der damalige Verkehrsminister Scholten zumindest fahrlässig gehandelt hat, denn durch die Entscheidung Scholtens könnte dem Steuerzahler ein Schaden von bis zu 100 Millionen Schilling entstanden sein. (Demonstrativer Beifall des Abg. Jung. ) Dies befürchtet zumindest das Bundesvergabeamt beziehungsweise die EU-Kommission.

Siebentens: Aus diesen Umständen ist ein veritabler Rechtsstreit entstanden. Nun sind der Verfassungsgerichtshof beziehungsweise die EU-Kommission am Zug, denn die EU-Kommission hat in der Zwischenzeit in einer begründeten Stellungnahme ein Verfahren gegen Österreich eingeleitet. Sollte Österreich die Vorwürfe nicht entkräften können, droht eine Klage beim Europäischen Gerichtshof. Obwohl das Verkehrsministerium bereits im Juli angekündigt hat, sie wolle den Verfassungsgerichtshof gegen den Bescheid der Bundesvergabekommission anrufen, soll das laut heutiger Aussendung des Verkehrsministeriums erst am Montag geschehen. Unnötig viel Zeit hat sich da das Verkehrsministerium gelassen – das möchte ich ausdrücklich festhalten.

Aber immerhin, meine Damen und Herren: Die Gerichte sind eingeschaltet, die EU-Kommission prüft. Aufklärung und Wahrheitsfindung werden sich ihren Weg bahnen; daran zweifle ich nicht. Deshalb ist im derzeitigen Stadium ein diesbezüglicher politischer Untersuchungsausschuß weder notwendig noch sachlich sinnvoll, er würde nur zu einer weiteren Verwirrung bei dieser heiklen und komplizierten Sachlage beitragen. Dieser Untersuchungsausschuß wird deshalb zu diesem Zeitpunkt von uns abgelehnt. (Beifall bei der ÖVP.)

Offen ist, meine Damen und Herren, ob aufgrund dieser verpfuschten Auftragserteilung eine rechtzeitige Installierung des Ökopunktesystems möglich ist. Wir wünschen und hoffen es, denn andernfalls würde dies zu einem erheblichen Schaden für die österreichische Transitpolitik, aber


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