Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 58

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Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Schmidt, Wabl auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend die politische Verantwortlichkeit der Bundesregierung sowie vermutete rechtswidrige Einflußnahme durch politische Funktionsträger im Zusammenhang mit den Kurdenmorden im Jahr 1989.

Der Antrag ist in der Zwischenzeit an alle Abgeordneten verteilt worden. Seine Verlesung erübrigt sich daher.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Schmidt, Wabl, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 Abs. 1 GOG

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Zur Untersuchung folgenden Gegenstandes wird ein Untersuchungsausschuß eingesetzt:

Die politische Verantwortlichkeit der Bundesregierung (insbesondere des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten, des Bundesministers für Inneres und des Bundesministers für Justiz) sowie vermutete rechtswidrige Einflußnahme durch politische Funktionsträger in Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den Morden an Abdullah Ghaderi, Abdul-Rahman Ghassemlou und Fadel Rasoul am 13. 7. 1989 und der Verfolgung von drei dieser Tat dringend Verdächtigten, die trotz Vorliegen eindeutiger Indizien Österreich unbehelligt verlassen konnten, ist zu prüfen."

Der Untersuchungsausschuß besteht aus 17 Abgeordneten im Verhältnis 6 SPÖ, 5 ÖVP, 4 FPÖ, 1 Liberales Forum, 1 Grüne.

Gemäß § 33 Abs. 2 GOG wird die Durchführung einer kurzen Debatte beantragt.

*****

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir gehen in die Debatte ein.

Ich erinnere an die Redezeitbeschränkung der Geschäftsordnung: Der Erstredner hat für die Begründung eine Redezeit von 10 Minuten, alle anderen eine Redezeit von 5 Minuten. Wortmeldungen von Regierungsmitgliedern und Staatssekretären sollen 10 Minuten nicht überschreiten.

Als Antragstellerin erteile ich zunächst Frau Abgeordneter Dr. Schmidt das Wort. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte.

17.49

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde die 10 Minuten nicht brauchen, weil Ihnen die eigentliche Begründung für unseren Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ja bekannt ist.

Ich weiß, daß viele von Ihnen daher sagen, das ist nur noch lästig, das ist doch schon abgelehnt, wozu jedesmal darüber reden? – Ich glaube, daß es dazu dennoch kurze Anmerkungen dazu zu machen gibt.


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