Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 88. Sitzung / Seite 133

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Denn was wird denn jetzt passieren? Was ist bis jetzt passiert? – Das Betriebsratskollegium hat entschieden, daß es bei einer Kündigung Einspruch erhebt. (Abg. Fuchs: Das ist ja unwahrscheinlich! Der widerspricht sich ja ständig!)  – Ich widerspreche mir nicht. Ich bin selbst Betriebsrat, ich weiß, wovon ich rede. Ich bin nämlich an der Basis, wovon Sie sich schon längst entfernt haben, weil Sie nicht mehr an der Basis arbeiten. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Rufe bei der SPÖ: Aha!)

Es ist genau so, wie ich jetzt sage: Die Freiheit des einzelnen Arbeitnehmers darf nicht von einem Kollegialorgan Betriebsrat abhängig sein, der darüber bestimmt, ob jemand im Betrieb bleiben darf oder nicht. Wir Freiheitliche wollen, daß der Arbeitnehmer selbst mitentscheiden kann, ob er zum Arbeitsgericht geht und die Kündigung anficht oder nicht. Das sind unsere Vorstellungen.

Natürlich bietet eine Redezeit von drei Minuten nicht viele Möglichkeiten, das eine oder andere hier noch auszubauen, aber folgendes ist klar: Bei dem Antrag der Grünen, Überstunden in Arbeitsplätze umzuwandeln, der heute auch zur Debatte steht, handelt es sich um einen alten Hut. Wir wissen, daß es bei der Flexibilisierung schon andere Vorstellungen und Möglichkeiten gibt.

Leider ist meine Redezeit vorbei. Ich möchte meinen Kollegen nicht die Redezeit wegnehmen, aber wir stellen uns betreffend Flexibilisierung und Überstunden andere Möglichkeiten vor. Wir werden auch dementsprechende Anträge einbringen. In diesem Sinne werden wir weiter vorgehen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.33

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Pittermann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

19.33

Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich möchte mich in erster Linie auf die Oppositionsanträge bezüglich Änderungen im ASVG beschränken. Alle, die im Gesundheitswesen tätig sind, wissen, daß unterschiedliche Leistungen von den gemeinnützigen Krankenanstalten und den nichtöffentlichen erbracht werden. Es würde zu einer weiteren Kostensteigerung der gemeinnützigen Krankenanstalten führen, könnte sich jeder, wie im Antrag 264/A gewünscht, nach Belieben überall aufnehmen lassen.

Eine stärkere Selektion der Risken, das heißt, die teuren Patienten würden der öffentlichen Hand bleiben, wäre die Folge mit Kostenexplosion im stationären Bereich der öffentlichen Spitäler. Kollege Haupt! Gerade, weil wir eine Zweiklassenmedizin ablehnen, müssen wir auch Ihren Antrag ablehnen. (Beifall bei der SPÖ.)

Besonders im Raum Wien, wo es in unmittelbarer Umgebung des AKH viele private Krankenanstalten gibt, leben diese von der Infrastruktur der gemeinnützigen. PatientInnen mit sogenannten billigen Erkrankungen liegen privat. Nimmt die Krankheit jedoch einen kostspieligen oder gefährlichen Verlauf, dann sind die PatientInnen äußerst schnell im AKH. Gemeinnützige Spitäler arbeiten selbstverständlich mit Verlusten, da man im Sozial- und Gesundheitswesen nur dann ohne Verluste, eventuell sogar mit Gewinnen arbeitet, wenn man einerseits hohe Preise von den Kunden verlangt, andererseits geringe Leistungen anbietet und bei der Anzahl und beim Lohnniveau der Beschäftigten spart. Nur: Dann handelt es sich nicht mehr um Sozialleistungen.

Es gäbe genügend Arbeitsbereite in Medizin und Pflege, dennoch finden viele keine Beschäftigung. Und Ihnen allen, denen bei der Akademikerarbeitslosigkeit fast immer nur die Lehrer und Juristen einfallen, möchte ich sagen, daß es mehr als tausend eigenberechtigte Ärzte gibt, ohne Chance auf Arbeit, und Tausende noch vor dem Turnus, ebenfalls ohne Chance auf Ausbildung. Die Patienten klagen, daß die Zuwendung geringer wird, Sie jedoch wollen die Gewinne Privater auf Kosten der Allgemeinheit maximieren.

So unfroh ich über die Krankenscheingebühr war – mir wäre eine minimale Beitragsgebühr für alle Beteiligten lieber –, ist es polemisch, zu behaupten, daß sie den extramuralen Bereich


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