Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 88. Sitzung / Seite 143

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Ich glaube daher, daß die Zustimmung zu diesem Gesetz eine gute Maßnahme darstellt und eine entsprechende Weiterentwicklung des Genossenschaftsrechts mit sich bringen wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.11

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Mag. Barmüller vor. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.11

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Genossenschaftsrevisionsrechtsänderungsgesetz – die Länge dieses Titels ist, glaube ich, indirekt proportional zum Inhalt oder zu den Änderungen, die bei dieser Materie Platz greifen werden. Es ist in der Diskussion im Ausschuß auch eines ganz klar geworden: Es ist ein Gesetz der politischen Machbarkeit, denn – Abgeordneter Schreiner hat das bereits angesprochen – eigentlich war geplant, auch von seiten des Justizministeriums geplant, diesen Bereich umfassender neu zu regeln und neu zu kodifizieren, aber unter dem politischen Druck war es einfach nicht möglich, dieses Gesamtvorhaben durchzubringen.

Der Herr Bundesminister für Justiz hat sich daher darauf zurückgezogen, wenigstens den Bereich der Revision neu zu regeln, aber auch den nur, soweit es geht. Wenn Sie nämlich den ersten Entwurf, der diskutiert und zur Begutachtung versendet worden ist, ansehen, dann werden Sie darin finden, daß in Zukunft keine gemischten Verbände mehr möglich sein sollten, weil man offenbar aus sachlichen Erwägungen gemeint hat: Dort, wo Revision und auch unmittelbar aktive Tätigkeit unter einem Dach stattfinden, gibt es Beeinträchtigungen der Objektivität der Kontrolle, treten Schwierigkeiten auf. Daher wollte man von vornherein die Existenz jeglicher gemischter Verbände nicht mehr zulassen. Das ist geändert worden. Zukünftig wird nur noch die Neugründung solcher gemischten Verbände nicht möglich sein.

Das hat einen besonderen Hintergrund, der sich auch in der Diskussion gezeigt hat, denn wahr ist, daß Abgeordneter Schwarzenberger zwar die Diskussion für seine Fraktion geführt hat, aber nicht in der ersten Runde. Als es darum ging, eine erste Beurteilung durchzuführen, hat er sich der Stimme enthalten, weil ganz offensichtlich war, daß da der Einfluß des Raiffeisenbereiches sehr groß war. Es ist der Raiffeisenbereich auch der einzige Bereich, der noch gemischte Verbände hat, und leider, meine Damen und Herren, war in der Diskussion im Justizausschuß nicht sachlich zu erfahren, warum man jetzt diesen Weg gegangen ist, warum man eine Neugründung von gemischten Verbänden nicht zuläßt unter dem Aspekt, daß es Beeinträchtigungen der Kontrolle geben könnte, aber die alten bestehen läßt, warum also Raiffeisen dieses Privileg eingeräumt wird, weiterhin gemischte Verbände, selbst wenn dies zu Lasten der Kontrolle geht, betreiben zu können.

Das ist etwas, was von seiten der Liberalen nicht akzeptiert wird. Wir meinen, wenn es sachliche Gründe gibt, gegen gemischte Verbände zu sein, dann müssen diese auch jene Verbände betreffen, die heute bereits existieren, insbesondere deshalb, weil innerhalb dieser Verbände der aktive Bereich und der Revisionsbereich ohnehin schon in eigene Abteilungen getrennt sind. Das heißt, es wäre kein unzumutbarer Mehraufwand gewesen, das wirklich auseinanderzudividieren. Das ist aber nicht geschehen. Insofern ist es ein sehr österreichisches Gesetz: nicht konsequent, sondern bestimmt von den tatsächlichen politischen Machbarkeiten.

Meine Damen und Herren! Ich möchte aber über diese Materie hinaus auch die Situation im Justizausschuß dahin gehend beschreiben, daß Frau Abgeordnete Fekter mit ihrer Vorsitzführung in zunehmendem Maße eine tatsächliche Belastung der Beratungen im Justizausschuß darstellt, weil die formale Abwicklung, etwa wenn es um Sitzungsunterbrechungen, wenn es um Worterteilungen, wenn es um Führung der Rednerliste geht, von Frau Abgeordneter Fekter – ich kann das so sagen, weil Sie hier sind, Frau Abgeordnete – in einer Art gehandhabt wird, wie sie in anderen Ausschüssen absolut unüblich ist und jedenfalls auch im Justizausschuß unüblich sein sollte.

Es geht nicht an, daß sich eine Vorsitzführende, unabhängig davon, ob sie in die Rednerliste eingetragen ist oder nicht, inhaltlich zu Wort meldet, dann auf Abgeordnete repliziert, wenn sie


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