Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 88. Sitzung / Seite 144

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

das für gegeben hält, und sich schlicht und einfach nicht an den formalen Ablauf hält. Der Justizausschuß war immer ein Ausschuß, in dem eine sehr sachliche Beratung möglich war, und das ist, seit Frau Abgeordnete Fekter den Vorsitz führt, nicht mehr der Fall. Man denkt an die Zeiten von Graff zurück und wünscht sich ihn wieder in diese Position. (Beifall eines Abgeordneten bei der SPÖ.) – Ja, da freut man sich.

Wenn man daran zurückdenkt, stellt man fest, daß diese Art der Vorsitzführung etwas ist, was dem Justizausschuß und dem Beratungsklima dort sehr, sehr abträglich ist. Ich sage das deshalb, meine Damen und Herren, weil es in Zukunft nicht mehr so sein wird, daß der Justizausschuß ein Bereich der sachlichen Beratung sein kann, wenn Frau Abgeordnete Fekter in ihrer Vorsitzführung sich nicht darauf besinnt, daß sie so quasi auch eine etwas überparteiliche Stellung in diesem Zusammenhang einnehmen soll.

Insgesamt noch einmal: Wir werden diese Materie als zu wenig weitgehend ablehnen. Wir lehnen sie deshalb ab, weil man mit den gemischten Verbänden nicht sachlich umgeht, sondern dem Raiffeisenbereich ein Privileg zugestanden wird, das man anderen nicht zugesteht. Das werden wir von liberaler Seite nicht zur Kenntnis nehmen. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

20.16

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

20.16

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Herr Bundesminister! Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich verstehe den Unmut des Kollegen Barmüller. Es war nämlich so, daß die Sitzung schon unterbrochen war, als er sich noch zu Wort gemeldet hatte, und ich die Sitzung nicht wiedereröffnet habe, um ihm sein Wort zu erlauben, sondern seine Wortmeldung erst nach der Unterbrechung und Wiedereröffnung zugelassen haben. Das hat ihn verärgert. Es tut mir leid. Ich werde in Hinkunft darauf achten.

Daß ich mich in die Rednerliste eingetragen habe, Herr Kollege Barmüller, ist richtig. Ich hatte allerdings eine sehr lange Rednerliste und war selbst erst im zweiten Drittel der Redner als Debattenrednerin am Wort. Ich glaube, das steht auch einer Ausschußvorsitzenden zu.

Nun sachlich zu der Novelle, die wir heute beschließen werden. Dazu muß man vorweg wissen, daß Genossenschaften ein ganz klares Grundsatzgebilde haben und einen bestimmten Zweck verfolgen. Die Grundsätze der Selbstbestimmung, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung und den Zweck der Genossenschaften, nämlich die Förderung der Mitglieder, muß man vorweg im Auge haben, wenn man über die Revision spricht.

Die Revision ist die Säule, die diese Grundsätze zu beachten hat und den Zweck, nämlich die Förderung der Mitglieder, sicherstellen muß. Die Revision ist als auf Dauer angelegte Betreuungsprüfung durch den jeweiligen Revisionsverband zu sehen, und die Revision, Herr Kollege Barmüller, gewährleistet auch die Verfolgung des Zweckes im Hinblick auf die Kontrolle durch einen unabhängigen Revisor; unabhängig deshalb, weil er weisungsfrei und kündigungsgeschützt ist.

Man muß die historischen Wurzeln kennen. Die Revision war dem Wesen nach immer – und ist es heute noch – ein Selbstschutzkonzept für die Interessen der Mitglieder. Die bisherige gesetzliche Lage die Revision betreffend war verstreut auf viele Gesetze, daher ist eine einheitliche Regelung natürlich wünschenswert. Nicht der Mangel an gesetzlichen Bestimmungen aber war das Problem bei der Revision, sondern das Problem bestand darin, daß man die aufgezeigten Mängel nicht konsequent umsetzen hat können. Beispielsweise war die drohende Pleite des "Konsum" aus den Revisionsberichten der Vorjahre sehr wohl erkennbar. Leider wurde nicht entsprechend darauf reagiert. (Abg. Auer: Zehn Jahre vorher schon!)

Ziel dieser Novelle ist es daher, Maßnahmen und Instrumente per Gesetz zu schaffen, damit derart aufgezeigte Mängel auch beseitigt werden. Zu diesen Maßnahmen zählen: bessere


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite