Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 22

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allen Ländern Europas teilnehmen; damit finden natürlich auch gesamthafte europäische Sicherheitsberatungen statt.

Den Unterschied zur Vollmitgliedschaft macht zweifellos an erster Stelle das Mitbestimmungsrecht aus. Da im wesentlichen die Beschlußfassung durch die Vollmitglieder bereits vorher fällt, der Abstimmungsprozeß mit Rußland, möglicherweise sogar mit der Ukraine, unmittelbar im Anschluß daran erfolgt, noch bevor die übrigen Mitglieder der NATO-Partnerschaft für den Frieden zusammentreten und eingeladen werden, ist es sicherlich ratsam, diesen Teil nicht den anderen zu überlassen, sondern die Chance zu ergreifen, auch daran mitzuwirken.

Wir wissen heute bereits, daß im Rahmen der NATO ganz wichtige Entscheidungen fallen, auch was Mitteleuropa betrifft, etwa dahin gehend, ob Mitteleuropa einmal durch das Kommando Nord oder durch das Kommando Süd organisationsmäßig betreut und wahrgenommen wird, was auch eine Auswirkung auf eine zukünftige Mitgliedschaft Österreichs hat. Das können wir im Rahmen der NATO-Partnerschaft für den Frieden nicht mit beeinflussen, dazu müssen wir Vollmitglied werden, um auch unsere Vorstellungen entsprechend einbringen, durch ein Veto etwas verhindern und auf der anderen Seite auch Dinge initiativ einleiten zu können.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Scheibner gemeldet. – Bitte sehr.

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, Herr Präsident. Es war unschwer zu erkennen, daß die Beantwortung der ersten Frage nicht dem Wortlaut der Frage entsprochen hat. Ich würde den Herrn Verteidigungsminister ersuchen, entweder die Beantwortung jetzt nachzuholen oder sie schriftlich nachzureichen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich überprüfe gemäß ständiger parlamentarischer Tradition die Anfragebeantwortungen inhaltlich nicht. Der Herr Bundesminister ist jedoch selbstverständlich dazu berechtigt, noch ergänzende schriftliche Ausführungen zu machen.

Herr Bundesminister! Nach den zwingenden Bestimmungen der Geschäftsordnung kann ich Ihnen jedoch das Wort zu einer mündlichen Stellungnahme nicht erteilen, weil der nächste Abgeordnete das Recht hat, seine Frage zu stellen. Vielleicht können Sie schriftlich ein paar ergänzende Ausführungen nachreichen. (Bundesminister Dr. Fasslabend: Sehr gerne!)  

Nächste Anfrage: Abgeordneter Gaál, bitte.

Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Herr Bundesminister! Die österreichische Landesverteidigung muß den neuen Sicherheitsaufgaben angepaßt werden, es bedarf struktureller Veränderungen. Daher meine Frage:

163/M

Durch welche organisatorischen Maßnahmen in der Heeresgliederung und in der Führungsstruktur wird das Bundesheer auf diese neue Aufgabenstellung vorbereitet?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung.

Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend: Wir haben die sicherheitspolitischen Veränderungen in unserem Umfeld bereits Anfang der neunziger Jahre als erstes Land Europas damit beantwortet, daß wir eine Reduzierung des Mobilisierungsrahmens vorgenommen und gleichzeitig die Präsenzkräfte gestärkt haben, dem ordnungsgemäß Rechnung getragen durch eine Umgestaltung der Regimenter durch die Aufstellung von neuen Brigaden und auch durch eine Reduktion der Kommanden. Wir werden, da sich die sicherheitspolitischen Veränderungen fortgesetzt haben, diesen Weg auch in Zukunft weitergehen. Das heißt, wir werden die Präsenzkräfte im Vergleich zu den Reservekräften beziehungsweise den Kräften, die im Einsatzfall mobilisiert werden, tendenziell verstärken, und wir werden gleichzeitig auch die Anzahl der Kommanden weiterhin laufend auf ihre absolute Funktionsnotwendigkeit überprüfen. Ich habe ja bereits im Sicherheitsbericht, den ich im vergangenen Jahr vorgelegt habe, darauf hingewiesen, daß diesbezüglich konkrete Maßnahmen bevorstehen werden.


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