Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 63

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Meine Damen und Herren! Das, was wir hier machen, ist eine Politik für nächste Generationen. Wie sehr dies den Tatsachen entspricht, lassen Sie mich nur an einem Beispiel demonstrieren: Es gibt einen einzigen Abgeordneten, der so lange im Haus ist wie die Frist zur Verwirklichung dieser Reformen im Jahre 2020. Wir machen Politik für Generationen, die in diesem Haus noch nicht vertreten sind, und zwar aus Verantwortung der Zukunft dieser Generationen und Österreich gegenüber. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.24

Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Bevor ich Herrn Abgeordneten Dr. Kier das Wort erteile, gebe ich bekannt, daß Frau Abgeordnete Dr. Petrovic vor Eingang in die Tagesordnung beantragt hat, dem Wissenschaftsausschuß zur Berichterstattung über ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird, eine Frist bis 9. Dezember 1997 zu setzen.

Dieser Antrag wird entsprechend der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

Es liegt ein von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestelltes Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen. Die kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr stattfinden, die Abstimmung über diesen Antrag nach Schluß dieser Debatte.

*****

Bitte, jetzt ist Herr Abgeordneter Dr. Kier am Wort.

12.25

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Klubobmann Kostelka und vor ihm schon Herr Klubobmann Khol haben hier bemerkenswerte Widersprüchlichkeiten auf den Tisch gelegt. Klubobmann Khol hat gesagt, wir brauchen diese Reform dringend zur Sicherung der sozialen Systeme. Klubobmann Kostelka hat gesagt, wir wären nicht verpflichtet gewesen, jetzt zu handeln.

Genau in diesem Spannungsfeld der Meinungen, wir hätten ohnehin noch Zeit gehabt, es wäre gar nicht notwendig gewesen, jetzt zu handeln, und der Tatsache andererseits, daß wir tatsächlich dringend eine Reform brauchen, weil die Probleme seit über zehn Jahren verschlafen wurden, in diesem Spannungsfeld wurden merkwürdige Kompromisse geschlossen – merkwürdige Kompromisse deswegen, weil die behaupteten Ziele durch das, was hier vorliegt, nicht erreicht werden. Es ist mit absoluter Sicherheit zu unterstellen, daß das, was an sogenannten Reformdokumenten vorgelegt wird, der Erreichung der behaupteten Ziele nicht dient. Das ist eindeutig. Es gibt nämlich ein paar wesentliche Punkte, die in der Diskussion, die sich nur mit der wechselseitigen Schuldzuweisung befaßt, in Vergessenheit geraten.

Zum Beispiel Punkt eins: äquivalente Ersatzzeitenfinanzierung. Das klingt sehr fachmännisch, aber ich sage Ihnen, was damit gemeint ist: Wir brauchen ein Pensionssystem, in dem Ersatzzeiten auch mit konkreten Finanzierungen ausgestattet sind und nicht einfach nur als Zeiten angerechnet werden. Das findet nur ganz teilweise im Bereich der Kindererziehungszeiten statt, ganz teilweise. (Abg. Rosemarie Bauer: Was heißt "ganz teilweise"?)

Anpassung an die geänderte Arbeitswelt – das ist geradezu das exemplarischste Feld, bei dem versagt wird. Es wird zwar der Versuch unternommen, alle Erwerbseinkommen irgendwie zu erfassen, aber nur mit merkwürdigen Figuren wie dienstnehmerähnlichen Verhältnissen und so weiter und so fort. Von einer Harmonisierung der Arbeitswelt ist überhaupt nicht die Rede.

Damit komme ich zu dem Punkt, der heute im Rahmen der Beamtenpensionen zur Sprache gebracht werden muß. Es wurde zwar durchaus erstmals das Wagnis in Angriff genommen, Beamte auch mit Durchrechnungszeiträumen auszustatten, aber erst ab 2003 und mit einer


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