Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 75

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am Bruttoinlandsprodukt von heute 1,4 Prozent auf 1,7 Prozent bis 2030 steigen würde. Damit würden wir aber Finanzierungsspielräume für Investitionen, für Bildung, für Beschäftigungspolitik und andere Maßnahmen, die wir politisch wollen, einschränken. Das können wir nicht verantworten. Unser Ziel ist es, die Nettoausgaben des Bundes für die Beamtenpensionen in der heutigen Höhe, bei 1,4 Prozent bis 1,5 Prozent, zu halten, und dies – das versichere ich Ihnen – werden wir durch diese Reform erreichen.

Der Weg, den wir dazu gehen wollen, führt entlang klarer Markierungen, nämlich Vertrauensschutz, Harmonisierung und soziale Ausgewogenheit.

Zum Vertrauensschutz: Wir bekennen uns dazu und haben dies stets unterstrichen, daß wir in bestehende Pensionen nicht eingreifen. Das ist für die heutigen Pensionisten ganz wesentlich. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.) Für die künftigen Pensionisten werden fühlbare Veränderungen, nämlich die Durchrechnung, erst 2003 beginnen und dann schrittweise erfolgen. Zur Harmonisierung werden wir entscheidende Elemente aus dem ASVG-System auch für Beamte einführen, nämlich die Durchrechnung, wie bereits erwähnt, von bis zu 18 Jahren im Jahre 2020, Ruhensbestimmungen analog ASVG und auch die Nettoanpassung der Pensionen entsprechend ASVG.

Zur sozialen Ausgewogenheit: Wir haben als Reformmaßnahme die Durchrechnung gewählt, weil wir nach sehr eingehenden Analysen erkannt haben, daß diese bei den höheren Einkommen im öffentlichen Dienst stärker wirkt als bei den geringeren. Und die soziale Ausgewogenheit wollten wir bei dieser Reform sichern. Wir haben nun zusätzlich zu diesem Instrument eine weitere Sicherung eingezogen, nämlich die Deckelung, mit der wir garantieren, daß Pensionen bis zu 10 000 S durch die Durchrechnung um nicht mehr als 1 Prozent gemindert werden, jene von bis zu 28 000 S um nicht mehr als 7 Prozent, sofern diese Pensionen bis zum Jahre 2020 angetreten werden. Für uns ist diese Maßnahme wichtig, um die soziale Ausgewogenheit in jedem Fall gewährleisten zu können.

Die Alternative zu dieser Deckelung, nämlich im bestehenden System zu bleiben und dafür höhere Pensionsbeiträge einzuführen, war für uns nicht akzeptabel, da sie nur für Bezieher höherer Einkommen positiv gewirkt und auch dem Ziel der Harmonisierung widersprochen hätte. Das wollten wir aber nicht. Wir haben im Gegensatz dazu noch einige zusätzliche Harmonisierungsschritte gesetzt: erstens die Anrechnung von Kindererziehungszeiten aus Angestelltenverhältnissen in der Privatwirtschaft, also bevor der Dienst im öffentlichen Bereich angetreten wurde, zweitens den verbesserten Schutz bei Erwerbsunfähigkeit, drittens die verbesserte Anrechnung von ASVG-Vordienstzeiten und viertens – das ist für mich ein sehr wesentlicher Punkt – die Absenkung der Pensionsbeiträge für die jüngeren Beamten – also für jene, die aus dieser Deckelung keinen Vorteil mehr ziehen können – auf das ASVG-Niveau, also von 11,75 Prozent auf 10,25 Prozent, ab dem Jahre 2000. Das heißt, daß die jüngeren Bediensteten im öffentlichen Dienst ab dem Jahr 2000 eine Anhebung ihrer Bezüge um 1,5 Prozent erfahren, damit die Anhebung der Gehälter der Jüngeren – ein wesentliches Ziel von uns – auch tatsächlich durchgeführt wird.

Hohes Haus! Lassen Sie mich zusammenfassen: Wir stabilisieren mit dieser Reform die Ausgaben für die Pensionen im öffentlichen Dienst bis weit in das nächste Jahrtausend hinein. Gleichzeitig setzen wir mit dieser Harmonisierung einen wichtigen Schritt in Richtung Durchlässigkeit zwischen öffentlichem Dienst und der Wirtschaft. Ich meine, wir leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Modernisierung unseres Landes. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.28

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Danke, Herr Staatssekretär.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Nowotny. – Bitte.

13.28

Abgeordneter Dr. Ewald Nowotny (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das 1. Budgetbegleitgesetz, das wir heute hier beraten, hat quasi zwei Teile: einen Teil, der von unmittelbar wirksamer Bedeutung ist, und


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