Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 32

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tur und damit einer Erleichterung für solche Maßnahmen nicht zustande gebracht, strukturelle Defizite zu beseitigen beziehungsweise die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß diese Defizite in Zukunft nicht zum Tragen kommen.

Damit werden all jene von uns, die auch in zwei, drei und vier Jahren noch diesem Hohen Haus angehören werden, vor die Situation gestellt werden, der Bevölkerung schärfere, strengere und härtere Maßnahmen, als sie heute erforderlich sind, aufzubürden, damit diese Republik und dieser Haushalt noch darstellbar sind. Das sind nicht meine Worte, meine Damen und Herren, denn mir würden Sie es vielleicht ohnehin nicht glauben, sondern sagen, das kommt ja von der Opposition. Wenn Sie es aber der Opposition nicht glauben wollen, dann glauben Sie es wenigstens Ihren eigenen Fachleuten, auch wenn es Herr Rürup ist! Er war in dieser Sache kein schlechter Mann. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum.)

10.45

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag, den Herr Abgeordneter Dr. Haselsteiner als Abänderungsantrag eingebracht und in seinen Grundzügen erläutert hat, ist genügend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Hans Peter Haselsteiner, Volker Kier und PartnerInnen betreffend die Regierungsvorlage (887 d.B.) über ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Finanzausgleichsgesetz 1997, das Bundeshaushaltsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Einkommensteuergesetz 1988, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Gebührengesetz 1957, das Glücksspielgesetz, das Hagelversicherungs-Förderungsgesetz, das Parteiengesetz, das Bundesgesetz über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984, das Klubfinanzierungsgesetz 1985, das Familienberatungsförderungsgesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Bundesgesetz, mit dem begleitende Bestimmungen zum Bundesvergabegesetz erlassen werden, geändert werden (3. Budgetbegleitgesetz 1997)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Änderung der Regierungsvorlage (887 d.B.) über ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Finanzausgleichsgesetz 1997, das Bundeshaushaltsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Einkommensteuergesetz 1988, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Gebührengesetz 1957, das Glücksspielgesetz, das Hagelversicherungs-Förderungsgesetz, das Parteiengesetz, das Bundesgesetz über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984, das Klubfinanzierungsgesetz 1985, das Familienberatungsförderungsgesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Bundesgesetz, mit dem begleitende Bestimmungen zum Bundesvergabegesetz erlassen werden, geändert werden (3. Budgetbegleitgesetz 1997)

Der Nationalrat hat beschlossen:

"Die Regierungsvorlage (887 d.B.) über ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Finanzausgleichsgesetz 1997, das Bundeshaushaltsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Einkommensteuergesetz 1988, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Gebührengesetz 1957, das Glücksspielgesetz, das Hagelversicherungs-Förderungsgesetz, das Parteiengesetz, das Bundesgesetz über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984, das Klubfinanzierungsgesetz 1985, das Familienberatungsförderungsgesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Bundesgesetz, mit dem


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