Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 10

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Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Ich habe auf Basis dieser Entschließung in erster Linie versucht, in der Europäischen Union für die europaweite Kennzeichnung nicht nur Stimmung zu machen, sondern auch den Boden aufzubereiten. Sie haben in den letzten Tagen den Äußerungen der Kollegin Prammer entnommen, daß es das wichtigste Ziel ist, eine europaweite Kennzeichnung zu verankern.

Die Europäische Kommission hat auf Basis des Vorschlages des Europäischen Parlaments zur umfassenden Kennzeichnung auch für den Bereich Saatgut einen Entwurf angekündigt; sie hat angekündigt, daß er noch im November dieses Jahres vorliegen wird. In meinem Haus ist ein Verordnungsentwurf auf Basis des Saatgutgesetzes vorbereitet, der umgehend in Begutachtung geschickt wird, sobald erkennbar ist, welche Regelungen auf europäischer Ebene vorliegen.

Unabhängig davon habe ich auf Basis der Entschließung veranlaßt, daß die Kennzeichnung der jetzt eingetragenen Sorten vorgenommen wird. Diese Kennzeichnung hat ergeben, daß wir in Österreich keine genmodifizierte Sorte haben.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage, bitte.

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Herr Bundesminister! Inwieweit wird diese von Ihnen jetzt in Aussicht gestellte, von der EU erlassene Verordnung dann auch sicherstellen, daß die biologische Landwirtschaft in Österreich, die im Steigen ist, entsprechend abgesichert über ihr Vormaterial Bescheid weiß beziehungsweise daß die Konsumenten, die die biologischen Produkte in verstärktem Umfang kaufen, auch sicher sein können, daß sie aus gentechnisch nicht veränderten Vormaterialien produzierte Waren kaufen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Die Kennzeichnung bei Saatgut sieht vor, daß auf der Saatgutpackung vermerkt ist, ob es sich um modifiziertes oder nicht modifiziertes handelt. Damit ist es allen Bauern, auch den Biobauern, möglich, Saatgut, das nicht gewollt ist, nicht einzusetzen.

Für die Konsumenten ist diese Frage nicht relevant, da ich davon ausgehe, daß sie Saatgut nicht zu sich nehmen. Für sie ist die Kennzeichnung im Bereich der Bioprodukte, im Bereich des Lebensmittelkodex, im Bereich von Novel-food die entscheidende Rechtsgrundlage, um ihnen Sicherheit zu geben.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Herr Abgeordneter Dr. Salzl, bitte.

Abgeordneter Dr. Stefan Salzl (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Selbstverständlich ist es so, daß die Konsumenten nicht Saatgut essen, aber sehr wohl die Produkte, die dann daraus produziert werden. Es ist einmal ein Faktum, daß zirka 70 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher keine gentechnisch veränderten Lebensmittel wollen, was sie auch mit ihrer Unterschrift zum Gentechnik-Volksbegehren, das über eine Million Menschen unterschrieben haben, sehr eindrucksvoll dokumentiert haben. Nichtsdestotrotz wollen viele der ÖVP-Bauernvertreter, daß gentechnisch verändertes Saatgut auf dem Markt zugelassen wird.

Daher meine Frage: Glauben Sie, daß man es sich in der landwirtschaftlichen Produktion auf Dauer wird leisten können, an den Wünschen der Konsumenten vorbeizuproduzieren, zumal ja deren Nachfrage schlußendlich auch den Preis bestimmt? – Sie selbst haben ja gesagt, daß die Chance für den naturnahen, den biologischen Landbau insbesondere von der Akzeptanz der Konsumenten abhängen wird.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Ich habe festgehalten, daß ich alles tun möchte, um jenen Verbänden, jenen Kreisen der Landwirtschaft wie etwa dem Biolandbau, die ohne diese Methode auskommen möchten, die


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