Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 11

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Voraussetzungen dafür zu schaffen. Dazu gehört die Kennzeichnung von Saatgut und auch die Kennzeichnung von Futtermitteln, und daher setze ich mich für diese Kennzeichnung ein.

Ich habe schon erwähnt, daß wir gemeinsam mit dem Biolandbau ein Forschungsprojekt finanzieren, um langfristig Saatgut für diesen Sektor ohne diese neue Technologie zu haben.

Ich bin dafür, daß in allen Bereichen eine umfassende Kennzeichnung erfolgt, das bedeutet nicht nur in den Bereichen Futtermittel und Saatgut, sondern auch im Bereich der Nahrungsmittel sowie auf allen Ebenen etwa durch die Novelle der Richtlinie 90/220 in der Europäischen Union. Das heißt: eine umfassende Strategie der Kennzeichnung; das ist wichtig.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Nächste Zusatzfrage: Kollege Schuster, bitte.

Abgeordneter Johann Schuster (ÖVP): Nach dem geltenden Bundesministeriengesetz ist ganz klar geregelt, in wessen Kompetenz die Kennzeichnung von Saatgut fällt. Herr Bundesminister! Da in den letzten Tagen und Wochen sehr viel darüber geschrieben wurde, daß in einem Bioprodukt in Österreich Gensoja gefunden wurde, und die Konsumenten und auch die biologisch wirtschaftenden Bauern verunsichert sind, frage ich Sie: In wessen Kompetenz fällt eigentlich die Überprüfung von Bioprodukten, welche wir in den Geschäften kaufen können?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Zunächst möchte ich festhalten, daß es sich nach heutigem Wissensstand in diesem Fall um importiertes Soja handelt und nicht um in Österreich erzeugtes, da in Österreich genmodifiziertes Soja derzeit nicht angebaut wird.

Zweitens: Die Kompentenzlage ist klar: Das Landwirtschaftsministerium ist für die Saatgutkennzeichnung und für die Futtermittelkennzeichnung zuständig. Das Bundeskanzleramt, vormals Gesundheitsministerium, ist für das Lebensmittelrecht und damit auch für die Kennzeichnung von Lebensmitteln auf Basis der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung zuständig sowie für die Kennzeichnung von Bioprodukten auf Basis des Lebensmittelkodex, in dem die entsprechenden Richtlinien ausgearbeitet sind.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Abgeordneter Barmüller, bitte.

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Unabhängig von der Kennzeichnung hat jedenfalls die jetzt im Entwurfsstadium befindliche Richtlinie der Europäischen Union betreffend den Schutz biotechnologischer Erfindungen Auswirkungen auf den Landwirtschaftsbereich. Es stellt sich daher die Frage: Welche Maßnahmen werden von Ihrer Seite getroffen oder sind in Aussicht genommen, um allfällige nachteilige Auswirkungen dieser Richtlinie in bezug auf die österreichische Landwirtschaft hintanzuhalten?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Ich habe schon unsere Initiativen im Bereich Biolandbau erwähnt. Es ist von mir veranlaßt worden, daß im Bereich Gentechnologie die Risikoforschung intensiviert wird. Es stehen je 2 Millionen Schilling pro Jahr für die Projekte der Risikoforschung zur Verfügung, damit wir mögliche negative Auswirkungen in einer Minimierungsstrategie der Risken entsprechend im Griff haben.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage: Abgeordneter Wabl, bitte.

Abgeordneter Andreas Wabl (Grüne): Herr Bundesminister! Der Beantwortung meiner vorherigen Frage war zu entnehmen, daß Sie ins ÖPUL nicht hineinnehmen, daß ein Kriterium, das die Förderung für Landwirte ausschließt, die Verwendung gentechnisch veränderten Saatguts ist. Das bedeutet, Sie fördern in Zukunft auch jene Landwirte, die gentechnisch verändertes Saatgut verwenden. Das halte ich für einen beachtlichen Vorgang.


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