Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 30

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Fuß zu binden, die für viele in diesem Lande noch ein schmerzhaftes Erwachen mit sich bringen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Was bringt die Reform im ASVG-Bereich im einzelnen? – Für uns Freiheitliche ist es als positiv zu werten, daß die Kindererziehungszeiten nunmehr angehoben werden. Als Freiheitliche glauben wir aber, daß die jetzige Anhebung von knapp mehr als 6 000 S auf die berühmten 7 800 S zuwenig ist. Wir glauben, daß es fairer gewesen wäre, die Kindererziehungszeiten auf zumindest die Ausgleichszulagenhöhe anzuheben.

Wir sind uns dessen bewußt, daß wir mit unseren Nachtragsforderungen in diesem Bereich noch deutlich unter den Forderungen des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie liegen, der die Bemessungsgrundlage mit dem Durchschnitt der Erwerbseinkommen festsetzen wollte. Davon sind wir mit unserem Abänderungsantrag noch weit entfernt, aber wir glauben, daß er gerechtfertigt und finanzierbar wäre.

Es ist sicherlich gut, daß Pflegepersonen sich nunmehr einer begünstigten Versicherung unterwerfen können. Wir halten das für eine Verbesserung. Wir glauben aber, daß es zu kurz gefaßt ist, diese Möglichkeit erst ab den Pflegestufen 5 bis 7 einzuräumen. Wenn man rechnet, daß nach dem Pflegegeldgesetz und dessen Richtlinien für die Pflegestufe 4 bereits ein monatlicher Pflegeaufwand von 180 Stunden normiert ist – das ist um zumindest 18 Stunden mehr, als die durchschnittliche Arbeitsleistung in Österreich in einem Monat beträgt –, dann wäre es meiner Ansicht nach auch gerechtfertigt gewesen, diese Versicherungsmöglichkeit für die Pflegestufe 4 und nicht erst für die Pflegestufe 5 einzuführen.

Ich gebe Kollegen Feurstein zwar darin recht, daß dieser Kompromiß dem Finanzministerium hart abgerungen worden ist, aber ich gebe folgendes zu bedenken: Da die Pflegegeldleistungen für die zu Pflegenden zwei Jahre lang keiner Valorisierung unterworfen worden sind, hätte man die Härte, die man in diesem Bereich gezeigt hat, jetzt auch auf der anderen Seite zeigen müssen, als es darum ging, dem Beamtenpensionsrecht die Zähne zu ziehen.

Vielleicht waren jene, die für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen gekämpft haben, etwas zu vornehm im Vergleich zur Vorgangsweise des Herrn Dohr und seiner Mitstreiter.

Ich glaube auch, daß es im Bereich des Pflegegeldes durchaus gerechtfertigt wäre, in entsprechender Weise Valorisierungen vorzunehmen, weil ja auch die seinerzeit zur Absicherung des Pflegegeldes eingeführten Erhöhungen in der Krankenversicherung von damals 0,8 Prozentpunkten weiter aufrechtbleiben. Es wäre also diese Valorisierung aus dem 1993 geschaffenen Ressourcentopf durchaus möglich.

Wir glauben auch, daß der Entfall aller Regelungen für die Valorisierung im Bereich der Karenz nicht gerechtfertigt ist. Wir sehen auch Probleme bei der Bildungskarenz, sehr geehrte Damen und Herren, weil wir glauben, daß bei der Bildungskarenz die pensionsrechtliche Sicherstellung nicht vollständig gelungen ist. Wir werden daher auch zur Bildungskarenz einen Abänderungsantrag einbringen, der vorsieht, die Zeiten der Bildungskarenz gleich zu behandeln wie die Zeiten der Arbeitslosigkeit, nämlich als Ersatzzeiten. Ich glaube, das wäre systemimmanent, das wäre maßvoll und wäre vielleicht auch mit eine Hilfe, um der Bildungskarenz mehr Akzeptanz zu verschaffen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es wird auch triumphal gefeiert, daß nunmehr der Zugang zur Frühpension eingedämmt worden ist. Ich möchte, vorsichtig wie ich bin, einmal die nächsten zwei Jahre abwarten, um zu sehen, ob die Möglichkeiten, die in diesem Zusammenhang eingeräumt worden sind, wie etwa die Verbesserung der Gleitpensionen, die Möglichkeiten bei den Lehrern und alle anderen Dinge in diesem Bereich, auch tatsächlich greifen werden. Ich glaube, diese Vorsicht hat der Sozialausschuß, zumindest in seiner Erklärung zu den Beilagen, auch ausgedrückt, indem er sich nach einem Jahr Begutachtung und mit entsprechenden Erfahrungswerten eine Nachjustierung in diesem Bereich vorstellen kann und sich eine solche auch vorbehalten hat.


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