Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 31

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich glaube, daß ein Lohnverzicht von 7 000 bis 8 000 S im Lehrerbereich, etwa ein Drittel bis ein Viertel der Bezüge, zu unattraktiv ist, um das Solidaritätsmodell in der Praxis einer breiten Öffentlichkeit zu öffnen. Das mag vielleicht für den einen oder anderen akzeptabel sein, beispielsweise dann, wenn bei einem Ehepaar beide Partner knapp vor der Pension stehen oder einer schon in Pension ist und der andere in zwei oder drei Jahren in Pension geht. Für diese Gruppe mag es vielleicht noch attraktiv genug sein, aber für einen Alleinverdiener, der die entsprechenden Jahre hat, ist, glaube ich, der Verzicht auf ein Drittel seines Lohnes zu unattraktiv, als daß daraus neue und bessere Chancen für die Junglehrer zu erwarten wären. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich glaube also, daß es sich hiebei um marginale Effekte handeln wird, aber in zwei Jahren, wenn die Berichte vorliegen werden, wird nicht nur der Sozialausschuß, sondern auch der Finanzausschuß darüber zu beraten haben, welche Maßnahmen zusätzlich notwendig sein werden.

Und noch eine Kritik am Gesamtsystem. Österreich hat zwar die höchsten Aufwendungen für das Pensions- und Gesundheitssystem im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt, gleichzeitig haben wir aber im Vergleich zu den anderen EU-Staaten die geringsten Aufwendungen für eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Auch in diesem Bereich sind die vorliegenden Vorschläge marginal. Ich hätte mir gewünscht, daß gerade für die jüngere Generation auch in diesem Bereich mehr geschehen wäre, um auch diese Generation für den Fall der Arbeitslosigkeit – und die Rezessionsszenarien für die nächsten Jahre geben ja keinen Grund zur Annahme, daß die Arbeitslosigkeit abnehmen wird – in entsprechender Form zu berücksichtigen.

Ich darf nunmehr folgenden Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Haupt, Haller und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

1. Im Titel wird nach dem Wort "Impfschadengesetz" das Wort "und" durch einen Beistrich ersetzt und nach dem Wort "Entgeltfortzahlungsgesetz" die Wortfolge "und das Bundespflegegeldgesetz" eingefügt.

2. In Artikel 6 entfällt Z 9.

3. In Artikel 7 Z 84 lautet § 77 Abs. 6 erster Satz:

"Weiterversicherte und Selbstversicherte, ausgenommen Selbstversicherte nach § 19a, die eine Person mit Anspruch auf Pflegegeld in Höhe der Stufe 4, 5, 6 oder 7 gemäß § 5 des Bundespflegegesetzes oder nach den Bestimmungen der Landespflegegeldgesetze unter gänzlicher Beanspruchung ihrer Arbeitskraft in häuslicher Umgebung pflegen, haben nur die Beitragsteile die gemäß §§ 51 Abs. 3, 51a Abs. 1 und 51b Abs. 1 auf den Dienstnehmer entfallen, zu tragen; die gemäß den genannten Bestimmungen auf den Dienstgeber entfallenden Beitragsteile sind aus Mitteln des Bundes zu tragen."

4. In Artikel 7 wird nach Z 102 folgende Z 102a eingefügt:

"102a. In § 227 Abs. 1 Z 5 wird nach dem Wort ,Arbeitslosigkeit‘ die Wortfolge ,Bildungskarenz oder Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes‘ eingefügt."

In Artikel 7 Z 107 lautet § 239 Abs. 1:


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite