Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 44

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Dr. Kier hat drei Abänderungsanträge vorgetragen, die alle ausreichend unterstützt sind und in die Verhandlungen mit einbezogen werden.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Feurstein mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 15 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.09

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Vorredner und auch Herr Abgeordneter Haupt haben gemeint, die Maßnahmen, die wir nun setzen, seien zuwenig. Meine Damen und Herren! Glauben Sie wirklich, man könnte die heutigen Pensionen kürzen? Glauben Sie wirklich, man könnte die Pensionen jener Menschen kürzen, die im Jahre 2000, im Jahre 2003, im Jahre 2005 oder im Jahre 2006 in Pension gehen? Glauben Sie wirklich, daß man Pensionen kürzen kann, die weniger als 10 000 S ausmachen? Im ASVG-Bereich und im Bereich der bäuerlichen Sozialversicherung stellt das die Mehrheit der Pensionen dar, meine Damen und Herren. Dazu sagen wir nein, und zwar ein ganz eindeutiges Nein! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dolinschek. )

Diese Pensionsreform weist in die richtige Richtung. Sie ist auch sozial ausgewogen, und auf die soziale Ausgewogenheit kommt es uns an. Wehe, es würde das gemacht, was die Abgeordneten Kier oder Haupt vorgeschlagen haben! Das würde bedeuten, daß Menschen mit niedrigen Pensionen im Jahre 2003, im Jahre 2004 4 Prozent beziehungsweise 5 Prozent weniger bekommen würden. Zu so etwas können wir nicht ja sagen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich möchte ganz klar sagen, daß ich mit dem Abgeordneten Haupt in einem Punkt übereinstimme: Wir brauchen die zweite Säule. Die ÖVP hat im Jahre 1992 das Pensionskassen- und das Betriebspensionsgesetz durchgesetzt. Wir haben das damals beschlossen. In der Zwischenzeit haben wir Verbesserungen gemacht. Wir brauchen weitere Verbesserungen zur Steigerung der Attraktivität dieses Systems, damit eine zweite Säule aufgebaut werden kann, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben dazu einen ganz konkreten Vorschlag unterbreitet. Der Arbeiterkammerpräsident von Vorarlberg und der gesamte ÖAAB haben den Vorschlag gemacht, daß man – zunächst auf freiwilliger Basis – die Abfertigungen in die Pensionskassen überführen können sollte. Das ist ein konkreter Vorschlag, der meiner Meinung nach vernünftig ist, über diesen Vorschlag müssen wir diskutieren. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dolinschek. )

Damit würde die Möglichkeit geboten werden, daß alle Arbeitnehmer, auch die Selbständigen – wir haben ja vor kurzem auch die Selbständigen in das Pensionskassensystem einbezogen –, eine zweite Säule aufbauen: steuerlich begünstigt, attraktiv und sicher. – Daß sie sicher ist, ist für uns ganz wichtig. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Es wird immer über den Hauptpunkt dieser Pensionsreform diskutiert, nämlich über den Durchrechnungszeitraum. Jawohl, das ist ein Hauptpunkt! Es gibt aber weitere wichtige Punkte, die eine Harmonisierung der beiden Systeme – des Systems für Beamte und des Systems für Nichtbeamte – gewährleisten.

Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal daran erinnern, daß für Beamte und für alle anderen Pensionisten, die im Alter von 55 Jahren – bei Männern und Frauen hinauf bis zum 65. Lebensjahr – neben der Pension erwerbstätig sind, eine sogenannte Teilpensionsregelung eingeführt wird. Diese Harmonisierung war ein wichtiger Schritt. Für ASVG-Pensionisten, die erwerbstätig sind, gibt es eine Geringfügigkeitsgrenze mit Wegfallbestimmungen, für die anderen wurde eine adäquate Lösung durch die Teilpensionsregelung eingeführt. Damit ist auch da eine Gleichwertigkeit der beiden Systeme erreicht worden.

Meiner Ansicht nach ist ganz wichtig, daß die Erhöhung aller Pensionen vom 1. Jänner 2000 an in völlig gleichem Ausmaß erfolgt, mit gleichen Prozentsätzen. Es wird nicht mehr für den einen


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