Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 51

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Nächster Punkt: Dieses Gesetz ist gegenüber den Jungen ungerecht. Das betrifft sowohl die Transferleistungen, die im Bereich der Beschäftigten nicht erhöht worden sind, als auch die Notstandshilfe und das Karenzgeld.

In diesem Zusammenhang bringe ich folgende Anträge ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes (886 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (912 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz wird wie folgt geändert:

§ 6 Abs. 8 erster Satz entfällt."

*****

Der zweite Antrag lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Änderung des Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetzes 1997 – ASRÄG 1997 (886 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (912 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Das Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 1997 – ASRÄG 1997 wird wie folgt geändert:

Art. 3, Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes, Z 3 entfällt."

*****

Der nächste Abänderungsantrag lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Änderung des Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetzes 1997 – ASRÄG 1997 (886 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (912 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Das Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 1997 – ASRÄG 1997 wird wie folgt geändert:

Artikel 5, Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, Abschnitt 2 Z 9 entfällt."

*****

Der vierte und letzte Antrag lautet:


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