Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 52

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Änderung des Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetzes 1997 – ASRÄG 1997 (886 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (912 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 1997 – ASRÄG 1997 wird wie folgt geändert:

1. Art. 5 Z 17 ArbeitslosenversicherungsGes 1977 entfällt.

2. Artikel 6, Änderung des Karenzgeldgesetzes:

Z 9 "Sonderbestimmungen für 1998 und 1999" entfällt.

§ 7 Abs. 1 Karenzgeldgesetz lautet: "Das Karenzgeld beträgt, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist, 192,70 S täglich."

*****

Worum geht es bei diesem Antrag? – 15 Milliarden Schilling entnehmen Sie dem Budget der Arbeitslosenversicherung für die Jahre 1998 und 1999. Sie weigern sich, das Karenzgeld und die Notstandshilfe in diesen zwei Jahren zu valorisieren. Sie transferieren 15 Milliarden Schilling in den Bereich der Arbeitslosenversicherung und sagen dann noch (der Redner hält eine Ausgabe des "Standards" in die Höhe): Darauf können wir stolz sein! Wir machen das nicht so wie die Deutschen, die die Pensionsversicherungsbeiträge in diesem Jahr erhöhen!

Wissen Sie, daß das, was Sie aus der Arbeitslosenversicherung in die Pensionsversicherung transferieren, einer Beitragserhöhung von einem Prozent entspricht? (Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.) Wissen Sie, daß das einer Erhöhung von Pensionsversicherungsbeiträgen gleichzusetzen ist? – Das stammt doch nur aus einem anderen Topf! Ich meine, so einfach sollten Sie es sich nicht machen.

Ich komme schon zum Schlußsatz. Sie haben in Wirklichkeit nicht den Mut gehabt, den Herausforderungen tatsächlich zu begegnen. Der Versorgungsstaat wandelt sich zu einem Hochrisikostaat. Wir brauchen mehr Solidarität – und nicht weniger. Wir brauchen mehr Sozialstaat – und nicht weniger. Diese Herausforderung sollten Sie annehmen! (Beifall bei den Grünen.)

11.44

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Die Abänderungsanträge, die Herr Abgeordneter Öllinger vorgetragen hat, sind ausreichend unterstützt und werden in die Verhandlung mit einbezogen.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Hostasch. – Bitte, Frau Ministerin.

11.44

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Ich bin davon überzeugt, daß dann, wenn Sie heute diese Regierungsvorlagen in der Fassung der Abänderungsanträge beschließen werden, unser gemeinsames Ziel, unser qualitativ gut ausgebautes Alterssicherungssystem zu bewahren und auch für zukünftige Herausforderungen zu rüsten, erreicht werden kann.

Es sind sozial verträgliche Änderungen innerhalb dieses Systems vorgenommen worden, ohne auf ein anderes System umsteigen zu müssen. Mit diesen Änderungen werden nach meiner Überzeugung sowohl die Akzeptanz als auch die Finanzierbarkeit in der Zukunft deutlich gefestigt werden.

Wenn hier in bezug auf Reformen davon gesprochen wird, wir hätten in Österreich 54 ASVG-Novellen – eigentlich sind es mehr als 100 ASVG-Novellen –, dann, sehr geschätzte Damen und

 


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