Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 53

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Herren, muß ich sagen: Dies ist aus meiner Sicht sogar eine Stärke unseres Versorgungssystems, eine Stärke des österreichischen Sozialversicherungssystems, weil es durch diese Veränderungen immer wieder möglich war, sich auf gesellschaftliche, auf wirtschaftliche, aber auch auf arbeitsrechtliche Veränderungen einzustellen. (Beifall des Abg. Dr. Feurstein. ) Gerade diese Novelle zeigt, daß genau diese Entwicklung eingetreten ist. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Feurstein. )

Meine Damen und Herren! Es sind die neuen Arbeitsformen, die neuen Erwerbsbiographien, aber nicht zuletzt auch die demographische Entwicklung, die uns veranlaßt haben, Sie mit dieser Regierungsvorlage und den auch von Ihnen diskutierten Abänderungsanträgen zu befassen.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, auch auf die Zielsetzung dieses Konzeptes zu verweisen. Es geht uns darum, einerseits eine Angleichung der Systeme der Altersversorgung in Österreich zustande zu bringen, aber auch darum, den Generationenvertrag zu stärken. Es ist, um die künftigen Beitragsbelastungen der jetzt Erwerbstätigen in Grenzen zu halten und um die Finanzierbarkeit des Pensionssystems langfristig zu sichern, notwendig, den Anstieg der Neupensionen etwas zu bremsen. Das bedeutet – und das haben wir nie verheimlicht –, daß die Nettoersatzrate durch die Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes, aber auch durch andere Änderungen etwas gemindert wird.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Dennoch – und diesbezüglich hat es in der Vergangenheit oft Irrtümer gegeben – ist zu erwarten, daß die Neupensionen über dem Durchschnitt der jetzt bestehenden Pensionen liegen werden. Das heißt aber nicht, daß, in absoluten Zahlen gesehen, nach dem bisherigen System eine Pensionskürzung anfallen wird, sondern es geht nur darum, daß die Steigerungen etwas geringer als im alten System ausfallen werden. Aber genau das soll und wird den Generationenvertrag stärken.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Weil ich aus vielen Diskussionen – auch aus den Diskussionen im Ausschuß – weiß, daß es natürlich ein sehr komplexes Werk ist, das hier heute zur Beschlußfassung vorliegt, und daß die Frage des Vertrauensschutzes ein sehr wichtiger Punkt ist, möchte ich doch bei einigen der Punkte, die hier diskutiert und anschließend beschlossen werden sollen, auf den zeitlichen Rahmen, auf die Zeittafel und das Inkrafttreten verweisen.

Es werden mit 1. Jänner 1998 zum Beispiel folgende Punkte – ich zähle nicht alle Punkte auf, die beschlossen werden – in Kraft treten. Es war zum Beispiel die vorhin von mir genannte Frage schon Gegenstand der bisherigen Debatte.

Es geht darum, daß wir vom 1. Jänner 1998 an grundsätzlich eine Einbeziehung aller Erwerbseinkommen, einschließlich jener der geringfügig Beschäftigten, in die Sozialversicherung vornehmen. Damit erreichen wir – das wurde hier heute schon angesprochen –, daß wir auch in der Pensionsversicherung sukzessive jenen Status erreichen, den wir in der Krankenversicherung bereits erreicht haben. Das heißt, daß alle Menschen einen Anspruch auf Altersversorgung haben werden, egal, ob sie selbständig oder unselbständig tätig sind, ob sie einen freien Beruf ausüben oder ob sie einer Beschäftigung nachgehen, die dazwischen liegt. Wir wissen, daß sich derzeit neue Formen von Beschäftigungen entwickeln, die durch die herkömmlichen Erfassungssysteme nicht erfaßt werden konnten.

Es ist dies ein Meilenstein in unserem Sozialversicherungsrecht. Gerade die Frage der Einbeziehung der geringfügig Erwerbstätigen, wie wir sie jetzt zur Diskussion gestellt haben und beschließen wollen, wird von anderen Ländern, insbesondere von Deutschland, mit sehr großem Interesse verfolgt.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal begründen, warum wir uns zu dem entschlossen haben, was hier heute zur Beschlußfassung vorliegt.

Es ist uns darum gegangen, eine praxisorientierte Lösung zu finden, die genau das Ziel erreicht, das wir erreichen wollen, nämlich die Wettbewerbsvorteile für jene Unternehmer zu beseitigen, die Arbeitsverhältnisse im Sinne von Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen, Vollbeschäftigungs


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