Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 55

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Erlauben Sie mir, unter den vielen Punkten, die mit 1. Jänner 1998 in Kraft treten werden, noch auf einen speziellen Punkt zu verweisen – ich meine, daß wir damit besonders ein Anliegen der Frauen erfüllen können –: Es gibt das Angebot, daß Pflegepersonen bei Bedarf, das heißt, wenn sie jemanden pflegen, der in der Pflegestufe fünf oder in einer höheren Pflegestufe ist, und aus diesem Grunde die Berufstätigkeit unterbrechen, die vergünstigte Möglichkeit haben, sich in der Pensionsversicherung weiter zu versichern. Wir bleiben aber bei dem Grundsatz, der für alle Pensionssysteme gilt, nämlich daß da ein gleichwertiger und gleicher Gesamtprozentsatz zur Erwerbung von Pensionszeiten erreicht wird. Der Arbeitgeberbeitrag für diese Personengruppe wird aus dem Budget der Pflegevorsorge übernommen. Ich meine, damit können Versicherungslücken, die sonst bei Frauen, die Pflege leisten, entstehen würden, in einer auch zukunftsorientierten Form geschlossen werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich möchte mich auch bei den Verhandlern, bei den Vertretern der Bauern und der Selbständigen, dafür bedanken, daß es uns gelungen ist, in einer schrittweise in Kraft tretenden Form einen sehr strittigen Punkt zu lösen, der Jahrzehnte hindurch immer wieder Anlaß zur Kritik, zum Vorwurf der Ungleichheit, der Ungerechtigkeit geführt hat, nämlich die Subsidiarität. Es ist nunmehr gelungen, diese doch schrittweise abzubauen. Damit wird ein wesentlicher Schritt in Richtung Gleichwertigkeit und Akzeptanz innerhalb der einzelnen versicherten Gruppen beigetragen. Ich glaube, das ist ein herzeigbares Ergebnis und auch ein in sich abgerundetes Ergebnis.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, auch auf die Harmonisierung der Systeme ganz kurz zu verweisen. Das war ein zentraler Punkt der Verhandlungen, der wichtig ist, um die Akzeptanz, den gesellschaftlichen Zusammenhalt sicherzustellen. Es sind wesentliche Elemente der Harmonisierung in den Systemen enthalten. Ich erinnere etwa an die Harmonisierungsschritte im Beamtensystem.

Es kommt vom Jahr 2001 an zur Einführung der Ruhensbestimmungen im öffentlichen Dienst in einer gleichwertigen Form wie im ASVG. Es werden die Ruhegenüsse bei den Ruhegenußbeziehern im öffentlichen Dienst, genauso wie bei den ASVG-Pensionisten, vom Jahr 2000 an erhöht, und es wird, beginnend mit dem Jahr 2003, der Bemessungszeitraum auch im öffentlichen Dienst eingeführt. Parallel dazu wird auch in den ASVG-Gesetzen bis zum Jahr 2020 die Bemessungsgrundlage erhöht, der Durchrechnungszeitraum auf 18 Jahre verlängert.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Damit ist, wie ich meine, ein wesentlicher Schritt zur Angleichung der Systeme, die immer wieder zu doch erheblichen Diskussionen in der Bewertung der Qualität der einzelnen Pensionssysteme geführt haben, eingeleitet worden, und zwar in einer sozial verträglichen Form. Ich bin sehr froh darüber, daß sowohl im Finanzausschuß als auch im Sozialausschuß Einigkeit darüber bestanden hat, daß die sozialen Komponenten beachtet werden müssen und daß durch eine gleiche Deckelung der Auswirkung – sie erfolgt im öffentlichen Dienst und bei den ASVG-Pensionen in gleicher Weise – sozial unerwünschte Auswirkungen verhindert werden müssen. Dafür möchte ich mich bei den Verhandlern in den Ausschußberatungen in beiden Ausschüssen ganz herzlich bedanken.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich möchte auch auf die Frage der grundsätzlichen Unterschiede zwischen Umlageverfahren und Mehrsäulensystemen zu sprechen kommen. Es wird bei dieser Diskussion sehr oft übersehen, daß wir in Österreich die Möglichkeit zu einer zweiten und dritten Säule haben; Herr Abgeordneter Feurstein hat bereits darauf verwiesen.

Wir haben in diesem Hohen Haus ein Pensionskassensystem entwickelt, wir haben die entsprechenden Grundlagen für ein Betriebspensionsgesetz geschaffen, und wir haben auch für die Privatversicherungen durch das Versicherungsvertragsgesetz die rechtliche Grundlage für private Vorsorge geschaffen.

Das Entscheidende für mich ist – und ich weiß, daß es nicht nur für mich das Entscheidende ist –, welche der Säulen die primäre Aufgabe hat, die Altersversorgung zu sichern. Welche Säule soll heute und auch in Zukunft gestützt werden, und mit welcher Form der Finanzierung soll dies erfolgen? – Das trifft nach meiner tiefen Überzeugung nur auf das Umlageverfahren zu,


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