Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 70

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sagen salonfähig und gehörte gewissermaßen zum guten Ton, ältere Menschen einerseits recht früh in Pension zu schicken und andererseits bei älteren Menschen den Wunsch aufkommen zu lassen, so rasch wie möglich, wenn es irgendwie geht, in Pension zu gehen. Das soll und kann nicht so sein!

Das soll und kann aber nur dann nicht so sein, wenn wir gleichzeitig auch Begleitmaßnahmen setzen, die eine längere Beschäftigung von älteren Menschen ermöglichen, die ältere Menschen motivieren, länger in Beschäftigung zu bleiben. Ich möchte die einzelnen Punkte – von Frau Kollegin Hostasch bereits referiert und Ihnen bekannt – nicht noch einmal aufzählen, aber das politische Ziel muß uns klar sein: Es sollen alle Beteiligten – Arbeitgeber, Arbeitnehmer und erst recht die Pensionsversicherer – ein Interesse daran haben, daß Menschen in diesem Land wieder länger in Beschäftigung bleiben. Ich muß die gestiegene Lebenserwartung hier nicht anführen, ich muß auch nicht anführen, daß Menschen in höherem Alter heute Gott sei Dank gesünder sind als noch vor 10, 20 oder 30 Jahren und daß wir diese Entwicklung natürlich auch unterstützen wollen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die dritte Botschaft geht an die Jungen. Es ist diese Pensionsreform ein wichtiger Schritt zur Sicherung des Generationenvertrages. Sie ist eine Reaktion darauf, daß wir wissen, daß wir bei Beibehaltung des Status quo, bei Nichtstun und Zuschauen von einem Bundesbeitrag zu den Pensionen von heute 2,5 Prozent bis ins Jahr 2020 zu einem Bundesbeitrag von 5 Prozent gekommen wären – plus 2,5 Prozent unseres Bruttoinlandsproduktes. Denken wir daran, wie schwierig es ist, 2,5 Prozent unseres Bruttoinlandsproduktes als Nettoneuverschuldung im Rahmen der Maastricht-Kriterien darzustellen und nicht darüber zu liegen. Alleine die Beibehaltung des Status quo hätte uns diese plus 2,5 Prozent bis zum Jahre 2020 gebracht.

Es ist aber auch ganz richtig – und da gilt wirklich: repetitio est mater studiorum; das kann nicht oft genug wiederholt werden –, daß diese Pensionsreform keine Kürzung von Pensionen bringt. Nein! Nein, sie bringt lediglich ein Einschleifen der Anstiege unserer Pensionen, die wir in den nächsten 10, 15 und 20 Jahren zu erwarten haben. Auch das müssen wir den Menschen sagen! Politik ist dazu da, Angst zu nehmen, nicht, Angst zu machen. Sehr geehrter Herr Dr. Hasel-steiner, das gilt auch für die Opposition! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Und nicht zuletzt freue ich mich, daß es in zwei, wie ich glaube, sehr wesentlichen Bereichen gelungen ist, Abfederungsmaßnahmen mit dieser Pensionsreform zu verwirklichen. Das betrifft nicht zufällig die Frauen, sondern es war selbstverständlich gezielte Absicht der Regierung, Frauen zu helfen, die Familienarbeit leisten, und zwar unbezahlte Familienarbeit. Auf der einen Seite gibt es die bessere Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten. Aus meiner Sicht wird ebenfalls noch deutlich unterschätzt, was hier gelungen ist. Die Anhebung der Bemessungsgrundlage mit dem Jahr 2000 auf den dann wahrscheinlichen Ausgleichszulagenrichtsatz von rund 8 100 S bedeutet pro Frau und Kind und Jahr eine Anhebung ihrer Pension um 2 400 S. Das ist gegenüber bisher ein Plus von 35 Prozent aus dem Titel "Kindererziehungszeiten".

Und schließlich bin ich Frau Kollegin Hostasch auch sehr dankbar dafür, von sich aus in die Diskussion gebracht zu haben – und wir haben dem sehr schnell zugestimmt –, solchen Frauen – es müssen, glaube ich, nicht unbedingt Frauen sein, aber es sind meistens Frauen –, die Angehörige pflegen und dadurch aus einem Erwerbsberuf aussteigen, die Weiterversicherung für die Pension zu erleichtern, indem das Sozialressort die Arbeitgeberbeiträge für die Weiterversicherung in der Pensionsversicherung bezahlt. Das ist ein zweiter wichtiger Punkt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich darf damit schließen: Unser Pensionssystem der Zukunft wird hoffentlich auf drei Säulen beruhen – nur nicht auf jenen, die Sie vorschlagen, sehr geehrter Herr Abgeordneter Gaugg; das möchte ich weder unserem Pensionssystem noch unseren Pensionisten zumuten. Wir wollen das schon einigermaßen abgesichert haben. Den Umstieg von einem Umlageverfahren auf ein Kapitaldeckungsverfahren innerhalb von einer Säule halte ich entweder für nicht machbar oder jedenfalls zumindest für einen Weg, der abenteuerlich ist. Das sage ich Ihnen ganz klar.


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