Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 77

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

§ 77 Abs. 6 wird wie folgt geändert:

Im ersten Satz wird der Ausdruck "Anspruch auf Pflegegeld in Höhe der Stufe 5, 6 oder 7" durch den Ausdruck "Anspruch auf Pflegegeld in Höhe der Stufe 4, 5, 6 oder 7" ersetzt.

Der Absatz 6 wird außerdem wie folgt ergänzt:

"Als nahe Angehörige sind folgende Personen anzusehen: der Ehegatte (die Ehegattin) und Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in gerader Linie oder bis zum vierten Grad der Seitenlinie verwandt oder verschwägert sind, ferner Wahl-, Stief- und Pflegekinder, Wahl-, Stief- und Pflegeeltern sowie nicht verwandte Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in außerehelicher Gemeinschaft leben, wobei außereheliche Gemeinschaft der ehelichen gleichgestellt ist."

3. Änderung im Artikel 8 (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz):

Im Abschnitt I wird in § 33 der neue Abs. 9 wie folgt geändert:

Im ersten Satz wird der Ausdruck "Anspruch auf Pflegegeld in Höhe der Stufe 5, 6 oder 7" durch den Ausdruck "Anspruch auf Pflegegeld in Höhe der Stufe 4, 5, 6 oder 7" ersetzt.

4. Änderung im Artikel 10 (Bauern-Sozialversicherungsgesetz):

Im Abschnitt I wird im § 28 der neue Abs. 6 wie folgt geändert:

Im ersten Satz wird der Ausdruck "Anspruch auf Pflegegeld in Höhe der Stufe 5, 6 oder 7" durch den Ausdruck "Anspruch auf Pflegegeld in der Höhe der Stufe 4, 5, 6 oder 7" ersetzt.

*****

Weiters bringe ich drei ...

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Frau Kollegin Haidlmayr! Ihre Redezeit ist leider erschöpft. Ich habe bereits etwas Überziehung zugelassen. Ich würde vielleicht bitten, daß die folgenden beiden Anträge von der nächsten Rednerin Ihrer Fraktion, der Frau Abgeordneten Dr. Petrovic, eingebracht werden.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (fortsetzend): Ich habe sie bereits begründet und kann sie deshalb gleich selbst einbringen.

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Bitte, wenn es kurz ist: ja.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (fortsetzend): Ich habe es bereits begründet, es geht konkret um die geringfügige Beschäftigung ...

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Frau Kollegin! Wenn Sie bitte den Text der Geschäftsordnung gemäß vorlesen. Es genügt, wenn Sie die Zeilen, die den Beschluß betreffen, vorlesen. – Bitte.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (fortsetzend): Ich bringe nun folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in das Sozialversicherungssystem

Der Nationalrat wolle beschließen:


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite