Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 128

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Der Herr Bundesminister hat von der Regierungsbank aus folgendermaßen geantwortet – ich zitiere aus dem Nationalratsprotokoll vom 10. Juli 1997 –:

"Dieser Fragebogen, den Sie zitiert haben – ich kenne ihn nicht –, ist gesetzwidrig. Es gibt aus dem Jahre 1995 einen Bescheid des Innenministeriums an die Landesregierung des Burgenlandes. Wenn dieser nicht eingehalten wird, dann bin ich der erste, der mit Ihnen gemeinsam dagegen vorgeht."

Es hat mich sehr beruhigt, daß der Herr Bundesminister gemeint hat, er wäre bereit, gegen einen solchen Fragebogen – und ich habe das zitiert, was ich jetzt wieder zitiert habe – vorzugehen. (Beifall beim Liberalen Forum. – Bravoruf des Abg. Mag. Barmüller. )

Wir haben dann, um das auch sicherzustellen, eine Anfrage an den Herrn Bundesminister gerichtet. Diese ist Gegenstand der jetzigen Debatte. Wir haben in dieser Anfrage 14 Fragen gestellt. Frage 11 lautete:

"Wann werden Sie gegen den noch immer in burgenländischen Gemeinden ausgegebenen und nunmehr sogar verschärften Fragebogen vorgehen?" – Verschärft wurde der Fragebogen gegenüber einem Fragebogen, der schon im Jahre 1994 Gegenstand der Debatte dieses Hohen Hauses war.

Der Herr Bundesminister hat insgesamt geantwortet, daß "das Wählerevidenzgesetz nur dann eine rechtliche Grundlage bietet, wenn er" – nämlich der Fragebogen – "in Zweifelsfällen eingesetzt wird. Ein routinemäßiger Einsatz wäre unzulässig; hiefür ist das Formular nicht geschaffen worden." – Ferner schreibt der Herr Bundesminister, daß kein Anlaß bestehe, gegen diesen Fragebogen vorzugehen, weil er eben nur zur Abklärung von Zweifelsfragen im Einzelfall dient.

Wir haben ihm damals gesagt, daß dieser Fragebogen an viele Bürgerinnen und Bürger ausgegeben wird. – Er antwortete darauf, daß ihm bislang kein Umstand bekanntgeworden ist, aus dem sich ergäbe, daß die mit dem Amt der Burgenländischen Landesregierung im Jahre 1994 getroffene Feststellung – nämlich die Feststellung, daß dieser Fragebogen nicht allgemein zur Anwendung kommen soll – in irgendeiner Weise keine Gültigkeit mehr hätte.

Herr Bundesminister! Mich beunruhigt dabei, daß Sie unsere Einwände nicht zum Anlaß genommen haben, mit der burgenländischen Landesregierung Kontakt aufzunehmen und zu fragen, wie denn tatsächlich mit diesem Fragebogen umgegangen wird, sondern Sie haben schlicht und einfach gesagt: Uns ist kein Umstand bekanntgeworden. – Ist der Zweifel, der hier vom Rednerpult aus geäußert wird, für Sie kein Anlaß, einmal ein Gespräch mit der burgenländischen Landesregierung zu suchen und zu fragen, wie denn dieser Einsatz erfolgt und warum der Fragebogen in dieser Weise gegenüber einem bereits im Jahre 1994 ausgegebenen verschärft wurde? Ich meine, daß Sie diesfalls die Latte Ihrer politischen Verantwortung bemerkenswert niedrig legen, und ich frage mich, ob es Ihnen möglicherweise ganz recht ist, daß man die Bürgerinnen und Bürger einfach daran gewöhnt, daß sie zunehmend Daten aus ihrer Intimspähre beziehungsweise aus ihrem Privatleben bekanntgeben. Vielleicht ist Ihnen dieser Gewöhnungseffekt durchaus recht, damit Sie immer mehr Daten von den Bürgerinnen und Bürgern einfordern können!

Im Jahre 1994 gab es nämlich einen ähnlichen Fragebogen, den wir hier zur Debatte gestellt haben. Mit diesem wurde damals abgefragt, an wie vielen Tagen pro Woche denn jemand seine Unterkunft bewohnt und welche gesellschaftlichen Kontakte jemand in seiner Gemeinde hat und welche kulturelle Betätigung er setzt, und es wurde auch nach der Art der Kontakte und der kulturellen Betätigung – zum Beispiel Besuch kultureller Veranstaltungen, lokaler Vereine und ähnliches mehr – gefragt. All das hat Sie offenbar nicht nur nicht beunruhigt, sondern diese Debatte im Hohen Hause, in welcher seinerzeit Minister Löschnak geantwortet hat, hat dazu geführt, daß dieser Fragebogen sogar noch verschärft wurde. Innenminister Löschnak hat damals auf die Frage nach diesem Fragebogen geantwortet, daß die gesetzmäßige Ermittlung personenbezogener Daten als wünschenswerte Aufgabenerfüllung und nicht als Überwachung der Bürger gesehen wird.


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