Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 144

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Ich wünsche mir persönlich, daß bei unseren nächsten Entscheidungen die Tatsache, daß die jungen Menschen mehr zu berücksichtigen sind, mehr im Vordergrund steht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich glaube, die Abgeordneten aller Fraktionen in diesem Haus sind dafür verantwortlich, ob in Zukunft der Generationenvertrag halten wird. Dieser Verantwortung sollen wir uns bewußt sein. Es gibt einige sehr positive Punkte, das ist zum Beispiel die verbesserte Anrechnung der Kindererziehung. Kollegin Partik-Pablé sagt immer, es müßte noch mehr und noch besser sein. – Das können wir uns immer vorstellen. Auch die Frauen wünschen sich das, aber man hat gesehen, mit der Anerkennung der Kindererziehungszeiten für die Pension ist ein erster Schritt gemacht worden, und jetzt können wir das etwas aufbessern.

Ich denke, das wird auch beim Pflegegeld so sein. Natürlich können wir uns vorstellen, daß es das ab Stufe 4 gibt, daß es das für alle gibt, nicht nur für Personen, die weiterversichert werden. Ich glaube aber, man muß auch anerkennen, daß das jetzt möglich gemacht wird und daß das ein sehr positiver Schritt ist.

Ich kann mich noch erinnern, wir haben vor kurzem über das Pflegegeld diskutiert, zum Beispiel über die Anfechtbarkeit der Pflegestufe. Wir haben Schritt für Schritt sehr viel erreicht. Wir können in Zukunft generell Pflegepersonen günstiger versichern, denn das ist auch ein Wunsch von uns – nicht nur für Menschen und vor allem Frauen, die sich weiterversichern.

Es gibt viele weitere positive Punkte, wie etwa die Bildungskarenz. Ich glaube auch, daß im Endeffekt die Einbeziehung der Frauen mit niedrigem Einkommen sehr wichtig ist. Wenn Kollegin Partik-Pablé das im Behindertenbereich kritisiert hat, dann muß ich aus meiner Erfahrung sagen, daß viele Frauen zu mir kommen, sich beklagen und sagen: Mein ganzes Leben lang habe ich Pflege geleistet, und jetzt bin ich alt und habe selbst keine Altersabsicherung.

Ich glaube, man muß auch jenen, die pflegen – nicht nur den zu Pflegenden, sondern auch jenen, die pflegen –, eine faire Chance geben, sich eine eigene Alterssicherung und eine eigene Altersvorsorge zu schaffen. Auch diesen Bereich sehe ich sehr positiv. Wir haben sicher größere Wünsche gehabt als das, was realisiert worden ist, aber ich glaube, im Bereich des Möglichen – und Politik ist bekanntlich die Kunst des Möglichen – ist es ein sehr gutes Gesetz. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.23

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Als nächste hat sich Frau Abgeordnete Dr. Pittermann zu Wort gemeldet. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

18.23

Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Im Hinblick auf unsere Jugend muß ich als Mutter dreier Kinder zukunftsorientiert denken. Daher müssen wir dieser Gesetzesvorlage zustimmen, wollen wir Pensionen und Sozialleistungen weiterhin sichern.

Die wichtigsten Voraussetzungen sind Vollbeschäftigung und der politische Wille zum Sozialstaat Österreich. (Beifall bei der SPÖ.) Es war unser Wunsch und Ziel, alle Erwerbstätigen sozial zu versichern. Neben den geringfügig Beschäftigten müssen künftig 41 000 beitragsfrei in der Landwirtschaft tätige Mitversicherte sowie rund 76 000 Nebenerwerbsbauern ihre Sozialversicherungsbeiträge in die Bauernversicherung einzahlen.

Da die Bauernkrankenversicherung als einzige mit beachtlichen staatlichen Subventionen ausgestattet ist und die Bauernpensionen diejenigen mit den höchsten staatlichen Zuschüssen sind, ist dies gerecht. (Zwischenruf des Abg. Wenitsch. ) Die Bauernkrankenversicherung hat mehr zahlende Mitglieder – allerdings jene als Leistungsempfänger, die vorher beitragsfrei mitversichert waren.

Wenn ich § 128 dieses Gesetzes richtig verstanden habe, würden die Nebenerwerbsbauern Beiträge zahlen, ihre Leistungen aber bei der früheren Krankenversicherung in Anspruch nehmen.


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