Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 145

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Der Wegfall der Subsidiarität tritt für zukünftige Anspruchsberechtigte im nächsten Jahr in Kraft, für die anderen ab 2000 langsam einschleifend über einen Zeitraum von über zehn Jahren.

Erst vor wenigen Wochen erfuhr die Österreichische Ärztekammer von gravierenden Veränderungen für sie. Ich möchte Ihnen aus einem Brief der Bauern-Versicherungsanstalt an die Österreichische Ärztekammer vorlesen:

"Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern ersucht daher die Österreichische Ärztekammer im Hinblick auf die vorhin gemachten Ausführungen,

erstens einer Verlängerung der mit 31. Dezember 1996 ausgelaufenen Honorarordnung jedenfalls für das Jahr 1997 zuzustimmen, wobei bis Ende November 1997 vertraglich festgelegt werden müßte, wie es ab 1. Jänner 1998 weitergehen soll;

zweitens von einer Vertragskündigung vom 30. Juni 1997 Anstand zu nehmen, damit nicht die geltende Honorarordnung und das geltende Leistungssystem, zu dem sich die Sozialversicherungsanstalt der Bauern bekennt, in die öffentliche und politische Kritik gezogen wird;

drittens Verhandlungen über eine Reform des Labor-Katalogs und der Labor-Tarife aufzunehmen. Dies sollte nach Tunlichkeit gemeinsam mit den anderen Sonderversicherungsträgern gemacht werden.

In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort, in der Hoffnung, daß Sie diesen Vorschlägen die Zustimmung erteilen können und damit einen wesentlichen Beitrag zum Weiterbestand des geltenden Systems der Leistungserbringung der ärztlichen Hilfe in der Bauern-Krankenversicherung leisten, verbleiben wir

der leitende Angestellte Dr. Kandlhofer

der Obmann Donabauer."

Als Sozialdemokratin trete ich für ein Sachleistungsprinzip ohne Selbstbehalt ein, sowohl bei der Kranken- wie auch bei der Pflegegeldversicherung.

Meine Damen und Herren! Die Ärzte haben nicht wie Wegelagerer Verträge mit höheren Tarifen als im ASVG erpreßt, sondern diese wurden ausverhandelt. Wer beklagt, daß dies kaum rechtens ist, gesteht ein, daß bewußt weder Versicherungsbeiträge noch Steuergelder sparsam verwaltet wurden.

Meine Damen und Herren! Man benötigte damals Ärzte in bevölkerungsärmeren Gegenden, in denen zu Bedingungen der Großstadt keine ausreichende Existenzsicherung vorhanden gewesen wäre. Daher kam es zu diesen Vertragsabschlüssen. (Zwischenruf des Abg. Schwarzböck. )

Jetzt gibt es ein Überangebot an Ärzten, sodaß man über eine Gesetzesänderung Verträge abändert. (Abg. Ing. Reichhold: Warum geben Sie nicht zu, daß das zu hoch war? Geben Sie zu, daß das zu hoch war!) – Ja, aber dann muß man verhandeln.

Die Ausgaben der Bauern-Krankenkasse für ärztliche Leistungen hielten sich seit Jahren konstant bei zirka 20 Prozent. Sie haben auch weiter in dem Brief geschrieben:

"Es bleibt abzuwarten, ob bei einer Aufhebung der Subsidiarität der Bauern-Krankenversicherung das derzeit geltende, wie wir meinen, moderne System der Bauern-Krankenversicherung weiter aufrechterhalten werden kann."

Ich glaube eher, Sie haben die 250 Millionen, die zur Erhöhung der Eigenleistung für die Pensionsversicherung nötig sind, auf die Ärzte übergewälzt. Ist Ähnliches auch im GSVG-Bereich geplant, wo die Krankenversicherungsbeiträge gekürzt wurden?


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