Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 147

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Zum ersten: Der Vertrag wurde nicht per Gesetz beendet, sondern die Ärztekammer hat "freundlicherweise" am 22. Oktober den Vertrag mit 27. Oktober für beendet erklärt. Das mußten wir zur Kenntnis nehmen. Tut mir leid!

Zweitens: Die 250 Millionen, die wir aufbringen müssen, erhalten wir dadurch, daß wir in der PV den Beitragssatz von 13,5 auf 14 Prozent erhöhen – das bringt 175 Millionen – und daß wir die Mindestbeitragsgrundlage der kleinen bäuerlichen Betriebe zuerst von 40 000 S auf 45 000 S und dann ab 2000 auf 50 000 S anheben – das bringt weitere 75 Millionen durch Belastung der Bauern. Das ist ein eigener Bereich der Pensionsversicherung, die Krankenversicherung ist ein anderer Bereich.

Ich möchte auch gerne mit den Ärzten reden. Ich warte nur auf einen Termin. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.32

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wurmitzer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

18.32

Abgeordneter Georg Wurmitzer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte das Thema "Pensionsreform" ein bißchen aus der Sicht eines älteren Menschen beziehungsweise aus der Sicht der älteren Generation beleuchten.

Wir sollten als Volksvertreter nicht vergessen, daß neben all den Kostenfaktoren und den Berechnungen, den mathematischen Formeln, dieses Problem eine zutiefst menschliche Dimension hat. Es geht hier um Schicksale, es geht hier um Menschen, es geht hier um die ältere Generation. Und der Unterschied zwischen den Jüngeren und den Älteren ist, daß die älteren Menschen nicht mehr die Chance haben, wesentliche Faktoren ihres Lebens zu ändern. Und so gesehen, möchte ich sagen, sollten wir eigentlich froh sein, daß die Menschen älter werden, daß sie länger gesund bleiben, daß sie die Chance haben, ein längeres Leben zu führen.

Das höchste Gut, das wir Menschen besitzen, ist das Leben. Und jene Generation, die demnächst in Pension geht oder bereits in Pension gegangen ist, hat als erste ein Leben lang Pensionsbeiträge voll durchgezahlt. Die Generationen vorher haben sehr wohl durch das Umlageverfahren Leistungen der Jüngeren in Anspruch genommen. Aber jetzt kommt jene Generation in Pension, die ein Leben lang durchgezahlt hat.

Die Menschen betrachten das Pensionssystem als gesellschaftlich organisierte Form des Sparens. Es muß bei dieser allgemeinen Form des Sparens drei Grundsätze geben, und diese möchte ich nennen:

Der erste ist der sogenannte Vertrauensgrundsatz. Das heißt, jeder Ältere muß wissen, daß bestehende Pensionen unangetastet bleiben, weil er nämlich rückwirkend, wie ich schon erwähnte, keine Möglichkeit hat, die Faktoren, die dafür maßgebend sind, zu ändern.

Wenn man die Situation in Österreich dahin gehend beleuchtet, daß bei nur etwa 7,5 Prozent private Versicherungen bestehen und nur etwa 9 Prozent über eine betriebliche Pensionsleistung verfügen können, dann erkennt man, daß deutlich mehr als 90 Prozent auf die staatliche Pension angewiesen sind wie auf das tägliche Brot. Und das macht deren Bedeutung so schlagend für unsere Bevölkerung.

Die zweite Bedingung ist der Grundsatz der Wertsicherung. Ich freue mich, daß ich persönlich an den Verhandlungen mit teilnehmen durfte, bei denen die ASVG-Pensionen für das Jahr 1998 festgelegt wurden. Es ist gelungen, trotz der angespannten budgetären Lage einen Gesamterhöhungsrahmen von 1,5 Prozent sicherzustellen. Im gleichen Zeitraum beträgt die Inflationsrate 1,2 Prozent. Das heißt, es gibt eine nominelle Erhöhung, aber auch eine reale Erhöhung.


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