Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 148

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Was besonders erfreulich ist: daß es für die Ausgleichszulagenempfänger einen Fixbetrag von 430 Millionen Schilling in diesem Budget gibt, der wirklich nach sozialen Kriterien vergeben werden kann. Insgesamt macht die Erhöhung eine Summe von 3,9 Milliarden Schilling aus. Daraus ersieht man die gewaltige Anstrengung, die diese Regierung, aber auch der österreichische Steuerzahler, der dieses Geld bereitstellen muß, unternimmt, um den älteren Menschen eine Wertsicherung zu gewährleisten.

Die dritte Bedingung, die notwendig ist, ist eine Zukunftssicherung. Dabei sieht man, daß Österreich nicht allein ist mit dem Zwang, eine Pensionsreform durchzuführen. Ich habe mir heute die Daten aus Deutschland genau angeschaut. Deutschland hat die Möglichkeit, entweder die Pensionsbeiträge um 49 Prozent anzuheben oder die Leistungen um 42 Prozent zu senken oder pro Kopf um 10,6 Jahre länger arbeiten zu lassen. Heute habe ich den Medien entnommen, daß Deutschland den Weg wählt, die Beiträge auf 21 Prozent anzuheben. Also es werden gewaltige Leistungen von der Bevölkerung verlangt.

Österreich geht hier einen guten Mittelweg. Diese Pensionsreform ist ein Kompromiß – das sage ich an die Adresse der Opposition.

Kollege Haupt hat heute hier gemeint, das Umlageverfahren sei ein Verfahren von der Hand in den Mund. Kollege Haupt! Ich erlaube mir die Frage ... (Abg. Meisinger: Nein, er hat zitiert!) Er hat zitiert; ja, er hat es hier festgestellt. Er hat sich mit dieser Feststellung identifiziert. Ich erlaube mir, die Frage zu stellen: Welche Chance hatte Österreich 1945? Wo waren die Rücklagen und die Kapitaldeckungen aus den vergangenen sieben Jahren, also von 1938 bis 1945, mit denen man 1945 die Pensionen hätte zahlen können? – Diese waren nicht da, und Österreich hatte gar keine andere Chance. Daher stehen wir zu dieser Form der Finanzierung, und unsere Arbeit und der Fleiß der österreichischen Bevölkerung sind die Garantie, daß die Pensionen auch in Zukunft bezahlt werden können. (Beifall bei der ÖVP.)

18.38

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Seidinger. Gleichfalls 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie haben das Wort.

18.38

Abgeordneter Winfried Seidinger (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte nicht wiederholen, was die Vorredner von meiner Fraktion und auch von der ÖVP zu dieser Pensionsreform gesagt haben. Aber ich glaube, das Bekenntnis dazu ist von beiden Koalitionsparteien gegeben. Wir stehen nicht an, den Verhandlern, an der Spitze auch den Ministern, dafür Dank zu sagen, daß es zu diesem Ergebnis kommen konnte. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Rasinger. )

Lassen Sie mich aber auch in der ehrgeizigen Frist von 6 Minuten ein paar grundsätzliche Dinge sagen, weil immer wieder das Drei-Säulen-Modell moniert wird und weil immer wieder die Schweiz als großes Beispiel herangezogen wird. Worin besteht dieses Schweizer Modell? – Die erste Säule: beitragsfinanzierte Altersgrundsicherung, unabhängig von der Dauer. Diese ist sehr gering. Die zweite Säule ist eine betriebliche Altersversorgung. Diese ist nach dem Kapitaldeckungsverfahren aufgebaut und abhängig von Dauer und Einkommen. Und die dritte Säule ist die freiwillige private Altersvorsorge, auch nach dem Kapitaldeckungsverfahren aufgebaut (Beifall sowie Ruf des Abg. Dr. Graf: Sehr gut!) und nur von den einbezahlten Beträgen abhängig. – Sie haben keinen Grund zum Klatschen; ich komme auf euch schon noch zu sprechen, wartet nur! (Abg. Gaugg: So verlangt es der Schröder in Deutschland!) Der hat wieder etwas anderes vorgeschlagen. Er hat eine Wertschöpfung in der dritten Säule drinnen gehabt; diese ist bei euch nicht drinnen. (Abg. Gaugg: Wir können über alles reden, nur nicht über das Umlageverfahren, denn das ist gut! – Zwischenruf bei der SPÖ.)  – Nein, ich gehe ohnehin nicht darauf ein, es zahlt sich nicht aus.

Die Erfahrungen mit dem Schweizer Modell: Kleinverdiener und Teilzeitbeschäftigte sind eindeutig benachteiligt. Die Dienstgeberbeiträge sind gering. Besserverdiener sind bevorzugt. Sonderleistungen gibt es für leitende Angestellte. Und die Dienstgeberbeiträge sind höher.


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