Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 82

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tierten Versteinerung zu befreien und eine echte Reform einzuleiten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.43

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Dr. Wittmann. – Bitte, Herr Staatssekretär.

16.44

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte zu den nunmehr hier gemachten Vorwürfen beziehungsweise Ausführungen kurz Stellung nehmen.

Die behauptete Diskrepanz zwischen der Aussage des Bundeskanzlers und meiner gibt es nicht. Die Aussage des Bundeskanzlers, daß Kunst zweckfrei sein muß, und meine Aussage, daß Kunst nicht Selbstzweck sein kann, sind kein Gegensatz, vielmehr handelt es sich um eine ergänzende Bemerkung, die in keiner Weise in einem Gegensatz zu jener des Herrn Bundeskanzlers steht, vor allem vor dem Hintergrund der immer zur Sprache kommenden Kulturpolitik.

Wegzukommen vom Kunstsponsoring des Staates ist nicht meine Absicht, auch wenn Sie hier angeführt haben, daß das meine Absicht sei. – Das ist es nicht! Der Staat kann sich aus der Verpflichtung des Sponsorings der Kunst nicht zurückziehen. Insbesondere kann er sich deswegen nicht zurückziehen, weil sich die Marktfähigkeit mancher Kunstgattungen nicht schon zum Zeitpunkt ihres Entstehens herausstellt, sondern erst später oder vielleicht auch gar nicht. Man kann nicht von vornherein Kunstgattungen sozusagen dadurch zensurieren, daß man ihnen nicht die Möglichkeit gibt, sich zu entfalten.

Ich bin aber durchaus der Überzeugung, daß wir zusätzlich zum staatlichen Sponsoring – und nicht anstatt eines Teiles oder anstatt des gesamten staatlichen Sponsorings – einen Anreiz bieten können. Darüber kann man zumindest diskutieren. Aber nicht – so, wie Sie das vorgeschlagen haben – als Teilersatz des staatlichen Sponsorings, sondern ausschließlich zusätzlich.

Ich möchte zur Bundestheaterreform noch etwas sagen. Die Bundestheaterreform soll einer effizienteren Entscheidung der Häuser dienen. Das heißt, daß die Häuser selbständiger werden, die Entscheidungen der dort anwesenden Direktoren direkter, schneller, effizienter und ohne größeren Verwaltungsaufwand getroffen werden sollen. Die in unserem Modell vorgesehene Holding-Funktion sieht eine äußerst schlanke Holding mit wenigen personellen Besetzungen vor, die ausschließlich koordinierende Aufgaben zu erfüllen hat und einerseits das Bindeglied zum Eigentümer Staat und andererseits das koordinierende Glied zu den Einzel-GesmbHs darstellen soll, denn es bedarf bei den Ausgliederungen beziehungsweise Umstrukturierungen in dieser Größenordnung durchaus einer koordinierenden Zwischenstelle. Und es ist auch bei Großkonzernen nicht anders, als daß man eine Holding drübersetzt, um Einzelfirmen letztendlich besser verwalten, effizienter führen zu können und eine ausgleichende Funktion zu erfüllen. – Das zu Ihren Ausführungen.

Es ist auch nicht gedacht, einen "Kultur-Generaldirektor" zu schaffen, sondern es wird lediglich einen Geschäftsführer der Holding-GesmbH geben, und dieser Geschäftsführer wird einer jener Geschäftsführer sein, die in diesen GesmbHs vorgesehen sind.

Zu den Ausführungen des Abgeordneten Dr. Grollitsch betreffend den Sport möchte ich folgendes festhalten: Es ist hier in der Tat in den letzten sechs Monaten einiges geschehen. Wir haben die Spitzensportförderung auf völlig neue Beine gestellt. Wir versuchen, sie durch wissenschaftliche Begleitevaluierungen zielgerichtet auf Großveranstaltungen auszurichten. Das heißt, daß wir im Vorfeld von Großveranstaltungen auch den Leistungsquotienten des einzelnen Leistungssportlers überprüfen, daß wir schauen, ob dieser tatsächlich im Plansoll für die Teilnahme an einer derartigen Großveranstaltung liegt und berechtigt ist, daran teilzunehmen.

Wir verhandeln derzeit über einen Valorisierungsersatz für die besonderen Sportförderungsmittel. Wir sind hier sehr weit vorangeschritten, und ich bin überzeugt davon, daß dem Sport kein Geld abhanden kommt. (Beifall bei der SPÖ.)


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