Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 98. Sitzung / Seite 148

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von Ihrem Ressort aus klarzumachen, daß dieser gemeinsame Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern für uns ein großes Anliegen darstellt.

Die Berufsreifeprüfung wurde ebenfalls schon erwähnt. Das ist ein Angebot, das wir demnächst erweitern werden, indem an den Berufsschulen Vorbereitungsmöglichkeiten geboten werden. Es war auch nicht ganz leicht, diese vom Kollegen der ÖVP gelobten Freigegenstände vorzusehen. Es hat letztlich auch von Ihrer Seite eine Klärung gegeben.

Es wurde heute in diesem Saal mehrfach die Gewerkschaft angesprochen, und damit komme ich schon zum Schluß. Es wurde die Gewerkschaft als Bremser hingestellt, Kollege Öllinger hat das gemeint, Kollegin Schaffenrath hat auch in etwa das erwähnt, und ebenso Sprecher der Freiheitlichen. Ich gebe zu, auch mir ist es manchmal schwergefallen, mit den Kolleginnen und Kollegen der Gewerkschaft oder der Lehrergewerkschaften zu einem Ergebnis zu kommen. Es war manchmal wirklich sehr mühsam, wenn es um Schulreformen gegangen ist – Direktor respektive SchulleiterIn auf Zeit fällt mir da ein; das war gar nicht leicht –, aber letztlich muß uns eines klar sein: Die Gewerkschaften sind nicht dazu da, es uns in der Politik immer leichtzumachen, sie sind dazu da, um die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten. Das tun sie mit aller Vehemenz, und das ist auch richtig so. Wir sollten uns nicht den Zustand wünschen, in einem Staat zu leben, in dem die Gewerkschaften nichts mehr oder wenig zu sagen haben, denn dann geht es uns allen schlechter. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.48

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Mag. Moser. – Bitte, Frau Abgeordnete.

18.48

Abgeordnete Mag. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute haben wir zum Teil wieder das Hohelied auf die Schulautonomie, das Hohelied auf die Teilrechtsfähigkeit der Schule gehört. Ich möchte dieses Hohelied mit ein paar Grundtönen aus der Praxis begleiten.

These eins: Schulautonomie bedeutet nicht Entbürokratisierung. Persönliches Beispiel eins: Wegen der Landtagswahl ließ ich mich freistellen. Es wurde statt mir nicht ein junger Kollege – Deutsch und Geschichte sind meine Fächer – mit der Vertretung beauftragt, sondern in einer ersten Klasse AHS unterrichteten fünf Lehrer in einer Woche, weil es fünf Deutschstunden gab. Ich kam nach der Landtagswahl wieder in die Schule zurück und unterrichtete fünf Wochen. Ich war praktisch der sechste Deutschlehrer. (Abg. Dr. Krammer: Das ist schlecht!)

Jetzt geht es weiter: Nach meiner Wiederaufnahme der parlamentarischen Arbeit kommt jetzt der siebente Deutschlehrer oder die siebente Deutschlehrerin in die Klasse. Das ist Bürokratismus. Auf diese Art und Weise wird man dem pädagogischen Auftrag der Schule beileibe nicht gerecht. – Das war These eins, Beispiel eins.

These zwei: das Hohelied der Schulautonomie. Man verwaltet selbst, man beschafft selbst, man kann selbst einiges regeln. Finanziell verantwortlich ist die Direktion.

Ich bringe das Beispiel Nummer zwei aus einer anderen Schule: Es gilt, eine Schulbibliothek einzurichten. Möbel wurden geliefert. Computer muß man schon früher bestellen, wurden aber nicht bestellt. Es gibt einen leistungsfähigen Computer, der aber nicht in die Bibliothek gestellt wird, sondern er bleibt als Statussymbol in der Direktionskanzlei, obwohl der Leiter der Schule an sich nicht mit ihm umgehen kann. (Abg. Dr. Krammer: Das ist ein Mann?!) Die Bibliothek bleibt geschlossen. – Das war das Beispiel Nummer zwei, wozu Schulautonomie in der Praxis auch führen kann. Ich weiß, es liegt oft an der mangelhaften Leitung.

Beispiel Nummer drei: Teilrechtsfähigkeit, das aktuelle Beispiel, auf das heute schon hingewiesen worden ist. Das bedeutet, daß sich die Schule finanzielle Mittel auf Basis von Werbeeinnahmen organisieren kann. So weit, so gut.


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