Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 24

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Gebietskörperschaften in einen Prozeß einzubinden, der mit Maastricht begründet wird, aber letztlich ganz andere Hintergründe hat, über den parlamentarischen Weg durchzuziehen.

Ich sage Ihnen heute folgendes voraus: Wenn diese Vorlage beschlossen wird, dann ist das der Beginn der Diskussion über die Abschaffung des Bundesrates. Denn wenn das der zukünftige Weg der Bundesgesetzgebung ist, der Wahrung der Rechte der Länder und der Gemeinden, dann brauchen wir den Bundesrat nicht mehr, dann können wir die 66 Vertreter des Bundesrates nach Hause schicken! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Da brauchen wir dann keine Bezüge und keine Pensionen mehr, der Bundesrat kann dann aufgelöst werden. Wenn diese Regelung beschlossen wird, dann ist der Bundesrat ab heute für die Katz, Herr Kollege Kostelka. Er ist dann nur noch da, um ein paar Sekretäre zu versorgen, hat aber keine Kompetenzen, weil Sie gemeinsam mit der Österreichischen Volkspartei einen ganz anderen, an der Verfassung vorbeiführenden Weg beschreiten, der unsere Verfassungskultur in nachhaltiger Weise schädigt! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.15

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kostelka. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.15

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Europa entwickelt sich so etwas wie ein neuer Geist des Miteinander. In Frankreich ist ein Prozeß der Dezentralisierung der Verwaltung, aber auch der Selbstbestimmung im Gange. In Großbritannien werden Länderparlamente gegründet. Die Europäische Union hat sich im Vertrag von Maastricht zum Subsidiaritätsgedanken bekannt, und dieser ist neuerlich gestärkt und gefestigt worden durch den Vertrag von Amsterdam, in dem zusätzliche Prozesse in diese Richtung zu finden sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch in Österreich bedarf es eines neuen Miteinander, weil das Verhältnis zwischen dem Bund, den Ländern und Gemeinden gerade im Zusammenhang mit finanziellen Angelegenheiten dies gebietet. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden bedarf einer Stärkung. Es haben in der Vergangenheit verschiedene Seiten offensichtlich Sünden begangen, die dazu geführt haben, daß Ergebnisse von Finanzausgleichsverhandlungen nicht mehr in dem Ausmaß umgesetzt werden, wie das in der Vergangenheit stets der Fall war.

Meine Damen und Herren! Aus meiner Sicht ist es vor allem notwendig, daß man endlich beginnt, über Zahlen zu sprechen; offen und ehrlich über Zahlen als Konsequenzen dessen, was gesetzgeberische Akte im einzelnen nach sich ziehen. Sehr oft – das muß man durchaus mit einem gewissen Maß an Schuldbewußtsein bekennen – war es ja so, daß wir bei Gesetzesbeschlüssen nicht in ausreichendem Maße geprüft haben, welche Konsequenzen in finanzieller Hinsicht sich daraus ergeben.

Die Finanzverfassung scheint eine klare Regelung vorzugeben, nämlich die Regelung, daß derjenige die Kosten zu tragen hat, der für den Vollzug der Bestimmung auch wirklich berufen ist. Diese Regelung bedeutet aber – das ist beim Blättern im neu erschienen Bundesgesetzblatt sehr oft feststellbar –, daß das Budget neu zu ordnen ist, wenn die Gesetzgebung eine Änderung der Budgets mit sich gebracht hat.

Diese unbefriedigende Situation wird mit einem Konsultationsmechanismus überwunden. Es gibt eine Umkehr gemäß § 2 des Finanz-Verfassungsgesetzes, demzufolge für nicht akkordierte, nicht abgestimmte gesetzliche Regelungen jene Gebietskörperschaft die Kosten für die anderen Gebietskörperschaften – das müssen nicht immer die Länder sein, es können auch die Gemeinden oder der Bund sein – zu tragen hat, die die gesetzliche Regelung erlassen hat.

Meine Damen und Herren! Wir haben in diesem Zusammenhang aus guten Gründen tiefgreifende Änderungen gegenüber der Regierungsvorlage vorgenommen, und zwar aus Gründen, die in der demokratiepolitischen Notwendigkeit zu finden sind, den Gesetzgeber da in vollem Umfang zu respektieren.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite