Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 128

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

mannschaft abmeldet. Und drittens haben wir verlangt, daß anläßlich des Austrittes keinerlei Gebühren oder sonstige finanzielle Leistungen vom Austretenden verlangt werden dürfen.

Ich glaube auch und sage es noch einmal ganz bewußt, daß die Diskussion im Unterausschuß konstruktiv war. Es wurde eine Reihe von Bedenken verfassungsmäßiger Natur genannt. Wir haben daraufhin zwei Abänderungsanträge und eine Ausschußfeststellung formuliert. Wir haben sie gemeinsam eingebracht, und sie wurden letztlich – und das muß ich schon dazu sagen – einstimmig verabschiedet – auch mit den Stimmen der Opposition. Ich denke, daß damit doch die wesentlichen verfassungsrechtlichen Bedenken ausgeräumt wurden.

Ich darf jetzt einen weiteren Antrag einbringen:

Antrag

der Abgeordneten Dr. Dieter Antoni, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. § 11 Abs. 2 erster Satz lautet:

"Dieses Bundesgesetz findet auf laufende Verwaltungsverfahren auf Grund des Gesetzes betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften Anwendung." – Kollege Kier ist jetzt leider nicht da, denn jetzt kommt jener Paragraph, den er eben noch massiv kritisiert hat.

2. § 11 Abs. 3 entfällt.

*****

Wir sind daher der Auffassung, daß dieses Gesetz ein guter Weg ist, um vielen religiösen Gruppen in Österreich einen rechtlichen Status zu verleihen und ihr Wirken auch entsprechend zu unterstreichen. Dennoch glauben wir, daß wir bereit sein sollten, uns nach einigen Jahren der Wirksamkeit dieses Gesetzes noch einmal zusammenzusetzen, um Überlegungen anzustellen, welche Verbesserungen, welche Adaptierungen aufgrund weiterer gesellschaftlicher Entwicklungen notwendig sind. – Ich bedanke mich. (Beifall bei der SPÖ.)

19.36

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag der Abgeordneten Dr. Antoni und Dr. Khol zu diesem Bundesgesetz ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. Die freiwillige Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.36

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorweg: Wir stimmen dem Rückverweisungsantrag der Freiheitlichen und der Liberalen zu. Ich halte es gerade nach dem, was wir im Ausschuß beraten haben, und auch nach dem, was ich zwischenzeitlich in Gesprächen erfahren habe, für eine Notwendigkeit – auch wenn hier nur mehr ein sehr schütteres Publikum dieser Debatte lauscht –, diese Frage weiter zu diskutieren, bevor wir zu einem Beschluß kommen.

Ich stelle eines vorweg fest: Ich will hier keiner Fraktion unterstellen, daß sie die Absicht hätte, nicht konsequent gegen bestimmte Gruppierungen, die sich als Sekten oder religiöse Kulte ausgeben, vorzugehen. Das will ich keiner Fraktion unterstellen. Und gerade darum, weil ich Kollegen Amon nicht nur im Ausschuß, sondern auch nach dem Ausschuß als jemanden kennengelernt habe, der in dieser Frage durchaus differenziert zu argumentieren vermag, so


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite