Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 79

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1993 festgeschrieben wurde. Sie vollziehen hier jetzt mit uns gemeinsam unser Parteiprogramm, und dafür danken wir Ihnen! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Eine Bemerkung noch zum Abschluß: Wir sind sehr froh darüber, daß eine Ausschußfeststellung getroffen wurde, die klarstellt, daß der Befristungszeitraum dieses Gesetzes – daß dieses Gesetz auf zwei Jahre befristet eingeführt wird, hat uns übrigens die Zustimmung auch erleichtert, da wir mit der Form, in der es jetzt kommt, im Detail ja nicht ganz einverstanden sind – intensiv genützt werden soll, um Erfahrungen zu sammeln und diese Erfahrungen auch zu veröffentlichen, nämlich in Form des Sozialberichtes, in den sie dann aufgenommen werden.

Ich bitte nur um eines: Tun Sie das so rechtzeitig und so umfassend, daß wir die Schlußfolgerungen, die sich aus den Erfahrungen ergeben, auch noch wirklich nutzen können, wenn wir von heute aus gesehen in zwei Jahren darüber entscheiden: Geht es so weiter, wie wir es jetzt beschließen? Was muß geändert werden? Oder muß das, was wir jetzt auf zwei Jahre befristet einführen, leider auslaufen? – Ich würde mir wünschen, daß wir in zwei Jahren einen Beschluß fassen, in dem das, was heute beschlossen werden wird, weiterentwickelt wird, und zwar in Richtung einer Grundsicherung. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

14.13

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gatterer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

14.13

Abgeordnete Edeltraud Gatterer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Ich glaube, der vorliegende Antrag ist positiv: positiv für arbeitslose Menschen, positiv für Menschen, die Notstandshilfe beziehen, positiv aber vor allem für Frauen, die Karenzgeld beziehen.

Ich erinnere daran, daß in diesem Haus von Rosemarie Bauer gemeinsam mit allen anderen weiblichen ÖVP-Abgeordneten im Juni der Antrag eingebracht wurde, daß Karenzzeit flexibler gestaltet werden soll, weil es für Karenzgeldbezieherinnen ganz, ganz wichtig ist – und das zeigen alle Studien –, daß sie auch während der Karenzzeit Kontakt zum Betrieb halten können, daß sie durch Urlaubsvertretungen, Krankenstandsvertretungen oder vorübergehende Beschäftigungen nicht ganz aus dem Beruf, aus dem Arbeitsleben gedrängt werden. Ich glaube daher, man sollte heute vor allem auch das Positive dieses Antrages sehen, das darin besteht, daß er Chancen für sehr viele bietet. (Beifall bei der ÖVP.)

Wie Sie sicherlich wissen, bestand für Arbeitslose in der Vergangenheit nur die Möglichkeit, bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuzuverdienen. Man hat mit diesem Gesetz die Absicht verfolgt – vielleicht auch etwas verunsichert durch die Diskussion um einen möglichen Mißbrauch –, hier strengere Maßnahmen zu setzen. Die Erfahrung hat uns aber gezeigt, daß diese Regelung Arbeitslose in einigen Fällen vielleicht wirklich davon abgehalten hat, eine vorübergehende Beschäftigung anzunehmen und daß Arbeitslose und Langzeitarbeitslose auf diese Weise eine ganz wichtige Chance, eben die Chance, den Fuß in der Tür zum Arbeitsmarkt zu haben, vergeben haben, weil sie wußten, daß vieles wegfällt, wenn sie über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus dazuverdienen: Es fällt das Arbeitslosengeld weg, damit verbunden auch die Versicherung und natürlich auch die Anwartschaft auf die Pension.

Wir haben diesen Menschen möglicherweise nicht nur eine Chance genommen, sondern einigen vielleicht auch die Motivation, sich am Arbeitsmarkt umzusehen – und sei es nur nach einer vorübergehenden Beschäftigung. Wir wissen ja aus Erfahrung, daß sehr oft durch Urlaubsvertretungen, durch Aushilfen ein guter Kontakt zum Betrieb entsteht und daß beim Freiwerden des nächsten Fulltime-Jobs dann ein Arbeitsloser, eine Wiedereinsteigerin, eine Rückkehrerin oder ein Rückkehrer in den Beruf dann die Chance erhält und den Wiedereinstieg schafft.

Ich möchte speziell auf das Thema Karenzgeld noch einmal eingehen: Wir wissen aus Statistiken, daß bereits jede sechste Frau, wenn sie ein Jahr in Karenz ist, berufliche und finanzielle Nachteile erleiden muß. Je länger die Frau beim Kind bleibt, desto schwieriger wird es, wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Es besteht zwar die Möglichkeit der Teilzeitkarenz, die aber leider nicht in dem Maße angenommen wird, wie wir uns das vorgestellt hatten. Bisher war ein


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