Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 80

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Dazuverdienen bis zur Geringfügigkeitsgrenze möglich. In Zukunft gibt es für solche Frauen aber weitreichendere Möglichkeiten, die wir an folgendem konkreten Modell durchgerechnet haben: Eine Frau bezieht Karenzgeld in Höhe von 5 565 S pro Monat und hat einen Zusatzverdienst von 10 000 S pro Monat. Nach Abzug des Geringfügigkeitssatzes und einer Anrechnung von 50 Prozent würden ihr vom Karenzgeld immerhin noch 3 927 S übrigbleiben. Ich glaube, das ist etwas sehr Positives und stellt auch einen Anreiz dar.

Ich meine, daß dieser Antrag generell ein Anreizmodell für all jene Menschen enthält, die sich wieder in den Arbeitsmarkt integrieren sollen, also für Notstandshilfebezieher, Langzeitarbeitslose, daß wir damit aber auch einen Schritt setzen, um Schwarzarbeit einzudämmen, weil dadurch, daß wir das in gesetzliche Bahnen lenken, die Verlockung, im Schattenbereich zu arbeiten, nicht so groß ist und die Leute sich wieder zu ihrem Verdienst bekennen und sich anmelden. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt.

Der wichtigste Punkt ist sicher der, daß durch dieses Modell Kenntnisse vermittelt werden, daß Selbstbewußtsein vermittelt wird, daß Chancen eröffnet werden und natürlich auch – und das ist durchaus legitim –, daß sich die finanzielle Situation der Menschen wesentlich verbessert. Notstandshilfebezieher haben nun einmal keine große finanzielle Absicherung, und deshalb muß es ihnen möglich sein, dazuzuverdienen.

Die flexible Gestaltung der Karenzzeit ist ein wichtiger Punkt, die Möglichkeit des Dazuverdienstes ein zweiter. In diesem Antrag sind aber noch andere wesentliche Punkte enthalten, zum Beispiel der, daß Karenzgeldbezieherinnen bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes krankenversichert sein werden – ein ganz wichtiger Punkt für uns Frauen und für die Mütter. Ich möchte noch – die Frau Ministerin ist im Moment nicht da (Ruf bei der SPÖ: O ja!)  – auf einen Aspekt eingehen, der auch im Ausschuß zur Sprache gebracht wurde, und das ist die Frage: Falls es da einen Mißbrauch geben sollte, wie sollen wir diesen eindämmen? Ich glaube, auch in diesem Punkt haben wir dadurch gut vorgesorgt, daß es eben eine Befristung auf zwei Jahre gibt. In dieser Zeit wird man sehen, wie die Situation aussieht, wie das Gesetz in Anspruch genommen wird, und man kann unterstützende Daten, die es bis jetzt ja nicht gibt, sammeln und dann wirklich sagen, ob sich dieses Gesetz bewährt hat oder nicht. Ich glaube, das ist auch ein ganz, ganz wichtiger Punkt.

Ein weiterer wichtiger Punkt für uns Frauen ist auch, daß es im Falle von Mehrlingsgeburten, also bei Zwillingen und mehr Kindern, eine wesentliche Besserstellung geben wird. Das ist auch etwas, was wir sehr begrüßen.

Das gleiche gilt für den Anreiz für Frauen ab 45 und Männer ab 50 Jahren, die Notstandshilfe beziehen, vorübergehend auch kurze Beschäftigungen anzunehmen.

Alles in allem ist das ein Gesetz, das wir von der ÖVP sehr unterstützen und sehr begrüßen, da es für Menschen, die es auf dem Arbeitsmarkt sehr schwer haben, eine zusätzliche Chance bietet. (Beifall bei der ÖVP.)

14.19

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.20

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Halten wir heute einmal zu Beginn fest: Das ist heute schon die zweite Novellierung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, die wir beschließen. Wir haben im Frauenausbildungsverhältnisgesetz schon eine Novellierung, die allerdings nicht den Sozialausschuß passiert hat. Da könnte, generell gesprochen, nicht in bezug auf dieses Gesetz, schon auch einmal etwas passieren, wenn das nicht durch den Sozialausschuß läuft. Ich möchte einmal generell festhalten, daß es die Taktrate beim Arbeitslosenversicherungsgesetz, bei seinen Novellierungen beträchtlich erhöht. Das ist nicht die erste Novellierung und auch nicht die zweite, die wir heuer beschließen, sondern wir haben schon einige beschlossen.


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