Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 156

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Feuerwehren. Gemeinsam ist ihnen allen, daß es sich hierbei um Institutionen handelt, die sich für das Gesamtwohl der Menschen einsetzen. Diese Organisationen waren und sind nach wie vor auf den Einsatz von Zivildienern und von vielen freiwilligen und ehrenamtlichen Mitarbeitern angewiesen. Bisher mußten sie dafür keine Vergütung an den Bund zahlen.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Die "Blaulichteinrichtungen" sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Ursprünglich war man von einem viel höheren Mindestkostenersatz ausgegangen. Noch im Begutachtungsentwurf war eine Vergütung in Höhe von 2 744 S vorgesehen. Das wäre für die sozialen Organisationen eine unzumutbare Belastung gewesen.

Kollege Dietachmayr! Sie meinten in Ihren Ausführungen hier, die Länder sollen diese Kosten aus ihren Budgets begleichen. Meiner Ansicht nach macht man sich das viel zu einfach. (Abg. Leikam: Das ist Landessache!) Mir beziehungsweise der ÖVP war dieser Betrag viel zu hoch, und wir haben uns deshalb für eine Nachjustierung ausgesprochen und dafür eingesetzt, daß dieser Betrag gesenkt wird. Man hat sich vorerst auf 1 700 S geeinigt. Im Ausschuß konnten wir dann eine weitere Reduzierung dieses Betrages durchsetzen.

Ich möchte hier erwähnen, daß sich insbesondere die Freiheitlichen, aber auch die Grünen sehr dafür eingesetzt haben, diese Kostenersätze auf einer wesentlich höheren Ebene anzusiedeln. Ich verstehe nicht, geschätzte Frau Kollegin Haidlmayr, weshalb Sie fordern, daß diese Kostenersätze an die 7 000 S, die andere Einrichtungen zu leisten haben, angehoben werden sollen. (Zwischenruf der Abg. Haidlmayr. ) Sie sollten sich eher dafür einsetzen, daß diese gesenkt werden, wenn man meint, daß sie zu hoch sind. Also da verstehe ich Ihre Philosophie nicht. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Haidlmayr: In anderen Einrichtungen müssen sie auch herabgesetzt werden!)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Abschließend möchte ich sagen: Wir sollten uns trotz der unterschiedlichen Standpunkte über die Höhe der Vergütung auf eines, glaube ich, doch einigen: Der Dienst der einzelnen Zivildiener sollte einen besonderen Stellenwert haben und auch geschätzt werden. Die ÖVP hält den Zivildienst, der aber ein Wehrersatzdienst ist, für wichtig. Die Zivildiener entscheiden sich in den meisten Fällten bewußt für diesen Schritt, sie entwickeln während ihrer Zivildienstzeit oft hohes soziales Bewußtsein. Die Folge davon ist, daß sie nach Beendigung ihres Zivildienstes dann in vielen Fällen als freiwillige Helfer den Zivildienstorganisationen weiterhin zur Verfügung stehen. Damit schließt sich der Kreis wieder.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ohne freiwillige Helfer könnte weder das Rote Kreuz noch verschiedene andere Sozialdienste in ihrer jetzigen Form weiterhin bestehen bleiben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schwemlein. )

18.57

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.57

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Grundsätzlich ist eine Zivildienstgesetz-Novelle, in welcher tatsächlich eine Präzisierung der Bestimmungen über Anerkennungsverfahren enthalten ist, die hieb- und stichfest ist, und in welcher vorgesehen ist, daß eine Kontrolle der Zivildiener und deren Auslastung stattfindet, zu befürworten.

Herr Kollege Freund meinte hier, er könne es nicht verstehen, daß Kollegin Haidlmayr und die Freiheitlichen dafür eintreten, daß beim Kostenersatz eine Gleichstellung der "Blaulichteinrichtungen", wie zum Beispiel des Roten Kreuzes, mit anderen Zivildiensteinrichtungen erfolgt. Dazu möchte ich ihm folgendes sagen: Ich nehme an, daß auch Kollege Freund diverse Zuschriften aus dem Bereich der Taxiunternehmer erhalten hat, aus welchen ganz klar hervorgeht, daß das Rote Kreuz einen neuen Geschäftszweig aufgemacht hat. Aus den sogenannten Sitzend-Taxi-Transporten wurden im Formular per Einfügung die "Sitzend-Kranken-Taxi-Transporte". Dieser neue Geschäftszweig wurde eingeführt. Das heißt, man nimmt es bewußt in Kauf, daß eine Ungleichstellung erfolgt, daß nun Taxiunternehmen, die eine Gewerbesteuer zu ent


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