Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 159

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es hat sich Herr Bundesminister Mag. Schlögl zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

19.08

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die bisherige heutige Diskussion hat gezeigt – auch wenn unterschiedliche Positionen eingenommen wurden und ein Teil der Damen und Herren dieses Hohen Hauses dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen wird –, daß der Zivildienst von allen in diesem Hohen Hause vertretenen politischen Parteien anerkannt wird. Er ist zu einen wesentlichen Bestandteil in Österreich geworden. Ich halte das für notwendig, wichtig und richtig.

Die vorliegende Novellierung des Zivildienstgesetzes betrifft die Neuregelung des Auslanddienstes für Zivildienstpflichtige und die Einführung eines Mindestbetrages an Vergütung, der in Hinkunft von allen Organisationen zu entrichten ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gebe denjenigen recht, die der Ansicht sind, daß der Zivildienst prinzipiell im Inland abzuleisten ist. Von der überwältigenden Mehrheit aller Zivildienstleistenden wird er auch im Inland abgeleistet. So wurden im heurigen Jahr 6 440 Zivildiener einberufen, und davon verrichten lediglich 62, also nicht einmal 1 Prozent aller Zivildiener, ihren Dienst im Ausland.

Ich glaube aber, daß es einige Fälle gibt, in welchen dies notwendig und wichtig ist, um klar politisch Flagge zu zeigen und mit unserer Vergangenheit zurechtzukommen. Daher meine ich, daß wir den Zivildienst im Rahmen des Gedenkens an die Opfer des Faschismus und des Nationalsozialismus aufrechterhalten sollen. Ich halte den Zivildienst im Bereich des Gedenkdienstes, des Friedensdienstes und des Sozialdienstes auch im Ausland für sehr wichtig und gut, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Zur Diskussion über die Entrichtung eines Kostenersatzes möchte ich sagen, daß ich weiß, daß dieser Kostenersatz derzeit sehr unbefriedigend geregelt ist. Es gibt eine Vielzahl von Organisationen, die einen ziemlich hohen Betrag zahlen. Der österreichische Staat, wir alle zahlen pro Zivildiener im Monat zirka 12 300 S. Die Zivildienstträgerorganisationen müssen für einen Zivildiener nach Erledigung des Grunddienstes zirka 2 500 S bis 7 500 S zahlen. Ausgenommen davon waren bisher lediglich die "Blaulichtorganisationen". Ich meine, daß diese Ausnahme nicht mehr gerechtfertigt ist, weil auch alle anderen Organisationen in einem Bereich tätig sind, in dem sie nicht nur nach Gewinn orientiert sind, sondern wo sie tätig sind im Interesse der Menschen, im sozialen Bereich und wo sie tätig sind, um anderen Menschen zu helfen. Darum halte ich es für richtig und legitim, daß "Blaulichtorganisationen" von einem Grundbetrag nicht ausgenommen sind.

Ich bitte aber um Verständnis dafür, daß "Blaulichtorganisationen" nicht von heute auf morgen finanziell ziemlich stark belastet werden können. Der Grundbeitrag, den wir jetzt einfordern, wird die "Blaulichtorganisationen" ab dem Jahre 1999 rund 40 bis 41 Millionen Schilling kosten. Ich meine, es ist gerechtfertigt, daß das nicht innerhalb kürzester Zeit zu erledigen ist, sondern die "Blaulichtorganisationen" eine Vorbereitungszeit von einem Jahr haben. Darum haben wir uns entschlossen, dieses Gesetz erst mit 1. Jänner 1999 in Wirksamkeit treten zu lassen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dietachmayr hat davon gesprochen, daß der Zivildienst zunehmende Akzeptanz in der Bevölkerung hat, und ich möchte das, was er gesagt hat, unterstreichen. Untersuchungen zeigen, daß 77 Prozent der österreichischen Bevölkerung den Zivildienst als eine gute Sache ansehen und der Meinung sind, daß der Zivildienstleistende einen sehr wesentlichen und sehr wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leistet.

Ich behaupte, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß viele Organisationen in Österreich, die freiwillig, ehrenamtlich arbeiten, ohne die Einrichtung des Zivildienstes ihre Tätigkeit nicht im jetzigen Ausmaß beziehungsweise Umfang durchführen könnten. Und ich meine, daß wir bei je


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