Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 152

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betont worden – hat gezeigt, daß es im Zusammenhang mit dieser Regelung speziell bei einer Schwangerschaft beziehungsweise bei der Geburt eines Kindes zu Schwierigkeiten kommen kann, weil in diesem Fall eine Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium nicht immer bis zum 26. Lebensjahr absolviert werden kann.

Sehr geehrte Damen und Herren! Da und nicht bei den vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Bestimmungen zur Familienbesteuerung lag meines Erachtens eine unsachliche Nicht-Differenzierung vor, und diese tatsächliche Unsachlichkeit wollen wir heute – sogar rückwirkend mit 1. Oktober 1996 – aufheben. Denn in diesem Bereich gibt es tatsächlich Unterschiede, vor allem im Hinblick auf die Belastung junger Mütter und anderer Jugendlicher. Diese Unterschiede wurden bisher negiert, es wurde nur auf das formale Kriterium des Erreichens einer für alle gleichen Altersgrenze abgestellt. Ungleiches gleich zu behandeln ist aber weder gerecht noch sozial.

Man muß nun fairerweise dazusagen, daß durch die Senkung die Problematik erst jetzt in aller Schärfe deutlich geworden ist, weshalb wir jetzt, da dieses Problem evident wird, sofort darauf reagiert haben und auch reagieren müssen.

Wir werden daher dieser Regierungsvorlage, welche auf die Beseitigung dieses Mißstandes abzielt, gerne unsere Zustimmung erteilen. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.28

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

18.28

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Als mit Wirkung vom 1. Oktober 1996 die Altersgrenze für die Gewährung der Familienbeihilfe vom 27. auf das 26. Lebensjahr herabgesetzt wurde, haben wir Freiheitlichen darauf hingewiesen, daß die Ausnahmebestimmungen betreffend Berücksichtigung des Präsenzdienstes, Krankheit oder Auslandsaufenthalt zuwenig sind und darüber hinaus auch berücksichtigt werden müßte, daß auch für Studierende, die schwanger werden, eine Ausnahmeregelung geschaffen werden sollte.

Wir haben seinerzeit darauf hingewiesen. Jetzt haben Sie diese Reparatur vorgenommen. Wir sind zufrieden damit, denn keiner hindert Sie daran, gescheiter zu werden – frei nach Adenauer. Herr Bundesminister! Wir können damit leben, wir sind zufrieden. Hätten Sie jedoch im vorigen Jahr auf uns gehört, dann hätten Sie sich diese Novelle erspart. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zum zehnprozentigen Selbstbehalt für Schulbücher: Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hier ist konkret vorgesehen, eine Art Schulbuchleihsystem auf freiwilliger Basis einzurichten. Die Bücher bleiben grundsätzlich im Eigentum der Schüler, können aber der Schule zum Schulende wieder zur Verfügung gestellt werden. Es ist eine bessere Planbarkeit dadurch gegeben, daß jemand am Ende des Kalenderjahres sagt, ob er das Schulbuch zurückgibt oder nicht. Aber im Hinblick auf den Termin für diese Mitteilung, nämlich ein halbes Jahr vor Schulende, stelle ich diese Planbarkeit wiederum etwas in Frage. Es wird sich in Zukunft zeigen, ob sich das bewährt oder nicht. Wir werden ja sehen.

Neu ist auch ein einheitlicher zehnprozentiger Selbstbehalt. Unabhängig davon, ob ein Schüler schon verwendete Schulbücher oder neue bekommt, jeder hat 10 Prozent Selbstbehalt zu bezahlen. Diese Gleichheit ist natürlich in der Administration relativ einfach zu handhaben, es gibt weniger Bürokratie, denn die Berechnung des individuellen Selbstbehalts fällt dadurch weg. Allerdings fällt dadurch auch der Anreiz weg, möglichst viele gut erhaltene Bücher wieder zu verwenden, denn es kostet ja trotzdem jeden Schüler gleich viel. Daher wird es von der jeweiligen Schule abhängen, wie weit sie über den Elternverein und so weiter die Eltern motivieren kann, daß Bücher zurückgegeben werden.

Herr Bundesminister! Bei der Einführung dieses Selbstbehaltes haben Sie angekündigt, daß es sich um eine vorübergehende Maßnahme handelt. Nunmehr wird diese Maßnahme ... (Zwi


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