Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 62

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Das Problem der Gentechnologie ist meines Erachtens der riesige Beschleunigungseffekt, daß wir Prozesse in Gang setzen, die wir nicht mehr zurücknehmen können.

Ich glaube, daß es im Bereich der Computertechnologie ebenso ein Problem ist, wenn immer schnellere, immer bessere Computer entstehen, mit denen die Menschen kaum noch etwas anfangen können. Nur: In diesem Fall kann man das Gerät einfach wegstellen, und der negative Prozeß, die negative Entwicklung kann noch zurückgenommen werden.

Aber was machen wir im Bereich der Tiere? Was machen wir im Bereich der Pflanzen, wenn sich Pflanzen plötzlich durchsetzen und ihre Geninformationen weitergeben – zum Beispiel auf Viren, auf Krankheitserreger, die aggressiver sind als all das, was bisher dagewesen ist? Wer übernimmt dafür die Haftung? Wer bezahlt das dann? Wer ist dann dafür haftbar: Sind das Sie, oder ist das Herr Maderthaner, oder ist das Frau Rauch-Kallat? – Das ist das Problem in der Gentechnologie und in der Landwirtschaft! Wir haben darüber keine Kontrolle mehr, und wir können diese Vorgänge und Entwicklungen nicht mehr reversibel machen.

Meine Damen und Herren! Im Zuge des Gentechnik-Volksbegehrens gab es einen demokratischen Diskussionsprozeß, Herr Bundesminister, mit all seinen Schattenseiten und mit all seinen Sonnenseiten, der rational und irrational, emotional und gefühllos geführt wurde. – Das Gegenteil von emotional ist nämlich gefühllos, Herr Bundesminister, und nicht rational, denn man vernimmt mit dem Verstand, was man dazu empfindet. – Das ist der Unterschied bei einer konsequenten Politik, Herr Bundesminister, und Sie sollten heute klar dazu Stellung nehmen.

Meine Damen und Herren! Ich gebe Kollegen Schwarzenberger recht, wenn er sagt, im ÖPUL 1998 stünden uns wieder ausreichend Steuermittel für einen vernünftigen Einsatz im Ökologisierungsbereich zur Verfügung. Aber was hindert Österreich daran, zu sagen: Wir koppeln den Einsatz von Gentechnologie mit der Forderung, daß jene Landwirte, jene Industriebereiche, die die Gentechnologie einsetzen, dann aus diesen Steuermitteln nicht gefördert werden? – Das ist ein demokratischer Prozeß, Herr Bundesminister!

Warum können Sie diesem Antrag nicht zustimmen? – Es kann ja aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, daß das gar nicht so gefährlich ist, wie die Gegner immer behaupten, eine neue Situation entstehen. Dann könnten wir die neue Situation besprechen und zu einem neuen Schluß kommen. Aber jetzt, Herr Bundesminister, ist dem nicht so, und daher ersuche ich Sie und vor allem Kollegen Gradwohl und auch die Mitglieder der ÖVP, diesen unseren Entschließungsantrag zu unterstützen, ihm Ihre Zustimmung zu geben. Der Entschließungsantrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Andreas Wabl, Freundinnen und Freunde betreffend Verzicht auf den Einsatz der Gentechnik als Mindestkriterium zur Teilnahme am ÖPUL II, eingebracht im Zuge der Debatte betreffend 969 der Beilagen (Grüner Bericht 1996)

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Landwirtschaftsminister werden aufgefordert, im ÖPUL II als Mindestkriterium festzulegen, daß Betriebe, die an diesem Programm teilnehmen" – an einem Umweltprogramm, Herr Bundesminister, das ist kein Industrialisierungsprogramm, kein Technologieschub-Programm, kein Arbeitsplatzprogramm, sondern das ist ein Umweltprogramm –, "sowohl in der pflanzlichen als auch in der tierischen Produktion auf den Einsatz der Gentechnik verzichten."

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Ist das, Herr Bundesminister, illegitim im Zusammenhang mit einem demokratischen Prozeß in Österreich, in dem sich 1,2 Millionen Menschen gegen den Einsatz der Gentechnologie in der Landwirtschaft ausgesprochen haben? Ist das unredlich? Ist das politisch inkorrekt? Ist das


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