Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 115

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stützen und die Maßnahmen, die im Bereich der europäischen Regelungen vorgesehen sind, auch umzusetzen.

Zur Frage 2:

Ich darf Ihnen zum Freisetzungsmoratorium klar und deutlich antworten, daß ein prinzipielles Freisetzungsmoratorium aufgrund der bestehenden europäischen Rechtsnormen – wie Sie wissen – nicht möglich ist. (Abg. Mag. Schweitzer: Das stimmt ja nicht!) Wir haben nie jemandem ein X für ein U vorgemacht, sondern wir haben das immer klipp und klar gesagt.

Wir müssen allerdings durch eine strenge Prüfung von Anträgen, die Fall für Fall erfolgt, gewährleisten, daß die größtmögliche Sicherheit der menschlichen Gesundheit und Umwelt in bezug auf die spezifischen österreichischen Gegebenheiten – wie zum Beispiel unser österreichisches Ökosystem – gewährleistet ist. Darüber hinaus hat es sowohl seitens des Verbraucherschutzministeriums als auch von meiner Seite Gespräche mit den betroffenen Unternehmen gegeben, und zwar mit dem Ziel, so lange auf Freisetzungen zu verzichten, bis die erforderlichen gesetzlichen Regelungen in unserem Lande – zum Beispiel über Haftungsfragen, Parteienstellung und so weiter – entsprechend getroffen sein werden. Wir brauchen ein Höchstmaß an Sicherheit für die Konsumentinnen und Konsumenten genauso wie für die Unternehmen.

Zur Frage 3:

Die Frage zur Parteienstellung kann ich Ihnen ganz einfach mit ja beantworten. Die Novelle zum österreichischen Gentechnikgesetz, die derzeit in Begutachtung ist, sieht eine solche Regelung bereits vor. Ich nehme an, daß Ihnen dieser Gesetzentwurf bekannt ist.

Zur Frage 4:

Auch zur ausgewogenen Besetzung der Ausschüsse ein klares Ja. Die Novelle zum österreichischen Gentechnikgesetz sieht eine solche Regelung vor. Darin ist eine verstärkte Einbindung von ExpertInnen vorgesehen, die wissenschaftliche Kompetenz zur Beurteilung der ökologischen Auswirkungen von Freisetzungen und der Aussaat gentechnisch veränderter Organismen besitzen.

Zur Frage 5:

Was das Nominierungsrecht des Forums österreichischer Wissenschaftler für den Umweltschutz betrifft, sind die Mitglieder dieses Forums sicherlich hervorragend zur Beurteilung ökologischer Fragestellungen geeignet und erfüllen somit die Kriterien gemäß Punkt vier. Demnach, sehr geehrte Frau Abgeordnete, sieht der Novellierungsentwurf bereits zusätzliche Nominierungsrechte für dieses Forum vor.

Zur Frage 6:

Das österreichische Gentechnikgesetz umfaßt alle diesbezüglichen EU-rechtlichen Anforderungen. Bereits bei bisherigen Verfahren wurden länderspezifische Anliegen berücksichtigt, und in der geplanten Novelle des Gentechnikgesetzes sind die UVP-relevanten Kriterien – wie Parteienstellung, Bürgerbeteiligung und so weiter – vorgesehen.

Zum zweiten Themenkomplex:

Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich denke, es ist unbestritten – und Sie wissen das auch –, daß die Bundesregierung die Frage der Weiterentwicklung der Frauenpolitik zu einem ihrer Schwerpunkte des Jahres 1998 gemacht hat. Denn es ist klar, daß sich erfreulicherweise und Gott sei Dank die überwiegende Mehrheit der Frauen, ja alle Frauen ein selbstbestimmtes Leben – womöglich auch durch selbst verdientes Einkommen – wünschen, wobei sie Beruf und Familie miteinander vereinbaren wollen. Wir müssen für eine menschliche und sozial gerechte Modernisierung unserer Gesellschaft sorgen. Die Gleichstellung von Mann und Frau ist ein


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