Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 128

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

lichkeit einmal klar und deutlich mitteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie der Abg. Dr. Petrovic. )

Ich brauche kein Prophet zu sein, wenn ich behaupte, daß die nächsten Freisetzungsanträge kommen und positiv entschieden werden, weil Sie in Wahrheit für diese Freisetzungsanträge sind. Molterer und Kallat haben das der Öffentlichkeit oft genug mitgeteilt. Und das Traurige ist: Die SPÖ spielt dabei den Erfüllungsgehilfen.

Pioneer hat die Freisetzungsanträge nur zurückgezogen, weil wir die Haftungsfrage thematisiert haben, weil die Bauern, die die Felder zur Verfügung stellen sollten, wach geworden und draufgekommen sind, daß sie als schwächstes Glied in der Kette für allfällige Probleme haften müßten, daß sie in Wahrheit überbleiben, denn § 364 ABGB bedeutet, wie vom Minister mitgeteilt wurde, daß die Bauern im vollen Umfang dafür haften, was an Folgeschäden entstehen kann. Das war in Wirklichkeit der Grund für die Zurückziehung der Freisetzungsanträge.

Herr Kollege Schwarzenberger! Es war schon interessant, als ich mich bei den großen österreichischen Versicherungsgesellschaften erkundigt habe, wer gegen die Risken, die damit verbunden sind, versichert. Sagen Sie es Ihren Bauern: Keine einzige österreichische Versicherungsgesellschaft ist bereit, eine Versicherung dafür abzuschließen! Wenn es kein Risiko gibt und man damit nur Geschäfte machen kann, dann frage ich Sie: Warum schließen die Versicherungsgesellschaften keine diesbezüglichen Versicherungen ab? (Beifall bei den Freiheitlichen.) Das sollten Sie sich einmal fragen. Und fragen Sie auch die Bauern. Wieso sollten sich die Bauern auf so etwas einlassen? Nur um dem Interesse der Volkspartei, die Erfüllungsgehilfe der Gen-Lobbyisten auf EU-Ebene, aber auch hier in diesem Haus ist, nachzukommen? – Das alles sollte Ihnen zu denken geben.

Wir bekommen von den Versicherungen immer die gleichlautende Antwort: Risiko nicht abschätzbar!

Deshalb ist unser Antrag, eingebracht vom Kollegen Haupt, der ein fünfjähriges Freisetzungsverbot vorsieht, natürlich richtig. Was uns der Bundeskanzler mitgeteilt hat, nämlich daß so ein Antrag nach EU-Recht nicht zulässig ist, stimmt nicht. Hier wird von Fall zu Fall entschieden; so die Auskunft der Rechtsexperten im letzten Ausschuß. Das heißt also, man muß sich den einzelnen Fall anschauen und kann dann auch auf Freisetzungsverbot auf eine längere Zeit entscheiden. Das ist die korrekte Auskunft, nicht jene, die der Bundeskanzler heute gegeben hat.

Der Verdacht liegt aber nahe, daß die Regierungsparteien in der Freisetzungsfrage auch auf Zeitgewinn setzen. Sie warten nur, bis ihnen die Arbeit wieder von der Europäischen Union abgenommen wird. Sie haben eine deutsche Zeitung zitiert, ich werde auch eine zitieren, und zwar die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" von heute. Sie berichtet, daß eine liberalere Freisetzungsregelung bereits in Ausarbeitung ist, Frau Kollegin Kallat, "deren Kerngedanke die Erstellung einer Liste ist, die bestimmte gentechnische Organismen der Sicherheitsstufe I von dem bisherigen bürokratischen Regelwerk befreit".

Was heißt denn das? – Das brauche ich Ihnen nicht näher zu erklären. Deshalb setzen Sie auf Zeitgewinn und warten so lange, bis Sie wieder sagen können, auf EU-Ebene ist das eben so entschieden worden. Dann kommen Sie mit dem Argument, im Bereich der Landwirtschaft und der Lebensmittelindustrie sind durch die Gentechnik gewaltige Arbeitsplatzzuwächse zu erwarten. Das ist Ihr Argument dafür. Wir sehen, Sie setzen wieder einmal auf Zeitgewinn, Sie wollen nur so lange diskutieren, bis Sie sich wieder auf eine Richtlinie ausreden können, die in der Europäischen Union beschlossen wurde, und dann sagen Sie, wir können leider nichts machen.

Daß in Hinkunft solch erfolgreiche Volksbegehren in diesem Haus besser behandelt werden, dafür wird ein Antrag, den Kollegin Aumayr einbringen wird, sorgen. Ich ersuche die Grünen und die Liberalen, diesem Antrag zuzustimmen, daß ein Volksbegehren, das eine bestimmte Anzahl von Unterschriften erreicht, eine Volksabstimmung zwingend nach sich zieht, damit Sie mit


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite