Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 129

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Volksbegehren, die so erfolgreich waren wie das zur Gentechnik, nicht mehr ein so leichtes Spiel haben, wie Sie es jetzt in der Öffentlichkeit demonstrieren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.29

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Rauch-Kallat gemeldet. Ich bitte, die Bedingungen einzuhalten, die ich vor wenigen Minuten formuliert habe. – Bitte.

16.29

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP): Herr Präsident! Herr Abgeordneter Schweitzer hat behauptet, daß ich gesagt hätte, daß die Österreichische Volkspartei der Biopatentrichtlinie ohne Wenn und Aber zustimmen würde und daß die Diskussion unerwünscht sei.

Das ist unrichtig. Tatsache ist, daß ich nie "ohne Wenn und Aber" gesagt habe (Abg. Ing. Langthaler: Sie haben es gesagt!) und daß die Diskussion selbstverständlich in diesem Bereich nicht nur erwünscht, sondern auch dringend notwendig war. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Langthaler: Selbstverständlich, das ist sogar auf Tonband! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

16.30

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Barmüller. – Bitte.

16.30

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Da wir jetzt schon in der gleich heftigen Diskussion sind, wie wir sie auch im Sonderausschuß erleben, wenn auch dort mit wechselhafter Anwesenheit der einzelnen Fraktionen, dann muß ich dem Karl Schweitzer schon eines entgegenhalten, wiewohl ich der Intention seiner Rede zustimme.

Wenn man sich die Verhandlungen und auch die Diskussionen, die wir im Ausschuß gehabt haben, vor Augen führt, dann ist einmal eines festzuhalten: Selbstverständlich ist die direkte Demokratie eine gute Ergänzung zur repräsentativen, und deshalb gibt es sie auch in diesem Rahmen, wie wir sie haben. Aber wenn du den Vorschlag bringst, daß ein Volksbegehren, das eine bestimmte Anzahl von Unterschriften erreicht, einer Volksabstimmung zugeführt werden sollte, dann frage ich dich: Was machen wir denn mit dem jetzt vorliegenden Volksbegehren, das sinnvollerweise drei plakative Forderungen zum Inhalt gehabt hat, aber selbstverständlich in dieser Form nicht geeignet ist, in Gesetzesform gegossen zu werden? Wir können kein Bundesgesetz beschließen, in dem steht: Kein Essen aus dem Genlabor! Das wird nicht gehen, das ist nicht umsetzbar. (Zwischenruf des Abg. Mag. Schweitzer. ) Aber um das genau geht es ja.

Karl! Jetzt sitzen wir im Sonderausschuß und reden über die ganz konkreten Vorgangsweisen, wie denn dieses Volksbegehren umsetzbar ist. Wir reden über Haftungsbestimmungen und darüber, daß es eine Beweiserleichterung geben soll, und wir reden darüber, daß es sie vielleicht bei der Kausalität geben soll. Karl! Das sind alles Diskussionen, die detailverliebt sein müssen, denn wenn man nicht jedes Detail bedenkt, kann man jede Haftungsregelung aushebeln. Es gibt auch heute schon Haftungsregeln für Freisetzungen. Die Bauern würden haften, wie du richtig gesagt hast, aber das ist eine Verschuldenshaftung. Und da muß der Geschädigte nachweisen, daß er geschädigt worden ist. Er muß die Rechtswidrigkeit nachweisen, er muß die Kausalität nachweisen. Das sind ja die konkreten Probleme, daß eine Einzelperson bei gentechnisch veränderten Organismen so viele Gutachten braucht, um den Schaden nachweisen zu können, daß sie niemals zu ihrem Recht kommt.

Deshalb reden wir über andere Haftungsbestimmungen, als wir sie derzeit haben, und deshalb sage ich Ihnen auch hier von diesem Pult aus: Wir werden diese Diskussionen nicht im Sinne einer guten parlamentarischen Praxis und einer guten Legislative führen können, wenn sie weiterhin so plakativ und oberflächlich ablaufen, wie das nach wie vor der Fall ist. (Beifall beim Liberalen Forum und bei Abgeordneten der ÖVP.)


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